Mitglied inaktiv
hallo frau bader ich wollte fragen, ob man bei jedem rettungsdienst mit einem kleinkind ständig diese fahrt ins krankenhaus zahlen muss denn ich dachte das zählt pro quartal auch nur einmal ??? wir mussten innerhalb 3 monate 4 mal mit dem kw ins kh fahren und von der krankenkasse wurde jede fahrt angerechnet. ist das normal???? wenn wir einen schwerbehindertenausweis haben werden da nicht die kosten für den rettungsdienst übernommen von der krankenkasse??? lg manu
Hallo, sorrz - keine AHnung! Da mùsste ich mich schlau machen, fragen Sie in 2 Wo, noch mal, da bin ich aus dem Urlaub zurùck Liebe Grùsse aus bella italia NB
Mitglied inaktiv
Die Zuzahlung von 10% gilt bei jeder Fahrt. In dem Schwerbehindertenausweis muss das Merkzeichen aG, Bl oder H stehen, damit die Fahrtkosten von der KK übernommen werden. LG
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Guten Morgen Frau Bader ich habe eine Frage meine Tochter ist 8 Jahre jung und wurde 2005 an Herz operiert (Folltscher Teratologie) ich habe jetzt ein Schwerbehinderten Ausweis beantragt weil Sie die ersten 2 Jahren mit den ASB zur Schule gefahren wurde,jetzt kommt Sie aber in der 3 Klasse und die Schule sagt man kann den ASB nur die 2 Jahre nutzen ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin ein wenig irritiert. Ich habe einen Sohn, welcher einen Schwerbehindertenausweis hat. 90 %, Merkzeichen G,H,B, RF. Wir hatten dadurch eine Befreiung bei der GEZ. Nun gibt es ja dieses neue Gesetz ( ARD, ZDF, Deutschlandradio), wo wir keine Befreiung mehr bekommen. Die Begründung: " Für jede Wohnung ist grundsä ...
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