Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

rettungsdienst und schwerbehindertenausweis

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: rettungsdienst und schwerbehindertenausweis

Mitglied inaktiv

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hallo frau bader ich wollte fragen, ob man bei jedem rettungsdienst mit einem kleinkind ständig diese fahrt ins krankenhaus zahlen muss denn ich dachte das zählt pro quartal auch nur einmal ??? wir mussten innerhalb 3 monate 4 mal mit dem kw ins kh fahren und von der krankenkasse wurde jede fahrt angerechnet. ist das normal???? wenn wir einen schwerbehindertenausweis haben werden da nicht die kosten für den rettungsdienst übernommen von der krankenkasse??? lg manu


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, sorrz - keine AHnung! Da mùsste ich mich schlau machen, fragen Sie in 2 Wo, noch mal, da bin ich aus dem Urlaub zurùck Liebe Grùsse aus bella italia NB


Mitglied inaktiv

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Die Zuzahlung von 10% gilt bei jeder Fahrt. In dem Schwerbehindertenausweis muss das Merkzeichen aG, Bl oder H stehen, damit die Fahrtkosten von der KK übernommen werden. LG


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