Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kind bei Wohnungssuche mit angeben?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kind bei Wohnungssuche mit angeben?

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Sehr geehrte Frau Bader, ich suche schon seit 2 Monaten eine Wohnung, bin alleinerziehende Studentin und mein Sohn ist 3 Jahre alt. Ich bekomme nur Absagen, weil ich ein kleines Kind habe (das wurde mir sogar so persönlich von Vermietern gesagt! Kinder seien zu laut, etc...) Jetzt überlege ich mir, einfach meinen Sohn nicht zu erwähnen. Ist das rechtens, wenn ich den Mietvertrag unterschreibe und anschließend mein Sohn miteinzieht (im Grunde merkt der Vermieter das ja nicht)? Ich könnte ja auch so argumentieren, dass mein Sohn eigentlich beim Vater wohnen sollte, aber aufgrund irgendwelcher Probleme sich die Situation eben geändert hat. Kann der Vermieter den Mietvertrag ungültig ansehen wegen Täuschung oder Betrug? Es ist einfach sooo frustrierend. MfG Claudia


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, halte ich für sehr problematisch. Und der Vermieter merkt es,w eil Sie ihn wegend er NK-Abrechnung angeben müssen Liebe Grüsse, NB


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