Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KiFöG Sachsen-Anhalt für Arbeitslose

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: KiFöG Sachsen-Anhalt für Arbeitslose

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Gibt es in dem Gesetzt eine Härtefallregelung, wenn ein Elternteil arbeitslos ist und man ihm die Betreuung der Kinder nicht zumutet? Kann man dazu gezwungen werden, die Betreuung von dem Vater der Kinder übernehmen zu lassen? LG Sylvia


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

hallo, da sachsen-anhalt gleich um die ecke ist ;-)) habe ich vom niederschmetternden volksentscheid im januar gehört. euch stehen demnach nur 5 stunden betreuung pro tag zu, wenn nur ein elternteil berufstätig ist. tja..zuwenig wahlbeteiligung. die frage ist nur, warum dem anderen elternteil ( deinem mann?? ) die betreuung nicht zuzumuten ist???? hier kollidieren die kinderförderungsgesetz- und hartz IV richtlinien, wenn ihr denn anpsruch auf algII habt. ich denke, wenn ganz gravierende gründe vorliegen, könnte u. U. was zu machen sein. vorausgesetzt ihr würdet durch die fehlende betreuung ( weil der vater gesundheitlich etc nicht in der lage ist das kind zu betreuen ) ein sozialfall werden. grüße, sandra muß nochmal gucken gehen...


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.