Mitglied inaktiv
Gibt es in dem Gesetzt eine Härtefallregelung, wenn ein Elternteil arbeitslos ist und man ihm die Betreuung der Kinder nicht zumutet? Kann man dazu gezwungen werden, die Betreuung von dem Vater der Kinder übernehmen zu lassen? LG Sylvia
Hallo, sorry, das Gesetz kenne ich nicht. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
hallo, da sachsen-anhalt gleich um die ecke ist ;-)) habe ich vom niederschmetternden volksentscheid im januar gehört. euch stehen demnach nur 5 stunden betreuung pro tag zu, wenn nur ein elternteil berufstätig ist. tja..zuwenig wahlbeteiligung. die frage ist nur, warum dem anderen elternteil ( deinem mann?? ) die betreuung nicht zuzumuten ist???? hier kollidieren die kinderförderungsgesetz- und hartz IV richtlinien, wenn ihr denn anpsruch auf algII habt. ich denke, wenn ganz gravierende gründe vorliegen, könnte u. U. was zu machen sein. vorausgesetzt ihr würdet durch die fehlende betreuung ( weil der vater gesundheitlich etc nicht in der lage ist das kind zu betreuen ) ein sozialfall werden. grüße, sandra muß nochmal gucken gehen...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld für ausländische Eltern
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV