Mitglied inaktiv
Nur dumm, dass ich eine Expertin bin und es nicht meine persönliche Meinung ist. Ich habe dir gesagt, unter welchen Voraussetzungen sie einen Anspruch auf die Fortbildung hätte. Dem ist auch so. Wenn sie es schriftlich hat oder es im Arbeitsvertrag steht (gibt es von Zeit zu Zeit), dann kann sie es einklagen. Eine Weiterbeschäftigung nach der Befristung kann sie nicht einklagen. Das kannst du hier auch suchen, da wirst du keine andere Meinung lesen. Dafür ist eine Befristung da. Nichts für ungut, aber nicht immer von Laien ausgehen. LG Arlett
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