Mitglied inaktiv
und zwar ist meine elternzeit diesen monat zu ende. jetzt war ich letzte woche bei meinemchef um zu fragen ob er mich auf 400euro einstellt. kann er aber nicht. was mache ich jetzt???? kann ermich denn jetzt kündigen oder oder???? bitte umhilfe danke nadine
Hallo, Sie haben die Voraussetzungen der Antragstellung nicht gewahrt (schriftl. Antrag 7 Wo. vorher), so dass kein Anspruch besteht. Wenn Sie jetzt nicht gem. dem Vertrag arbeiten können bleibt nur die Kündigung, eine evtl. Verlängerung der EZ oder eine andere gütliche Einigung mit dem AG Liebe Grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
Eigentlich mußt Du kündigen, wenn Du nicht zu den alten Bedingungen wieder anfangen willst/kannst und Dich mit Deinem Chef nicht über ein Teilzeitmodell oder eine Verlängerung der Elternzeit einigen kannst. Aber eigentlich müßte man das doch etwas früher absprechen?! Selbst die Kündigungsfrist dürftest Du ja nun nicht mehr einhalten können. V. G.
Die letzten 10 Beiträge
- Notfallmedikament in der Kita
- Berechnungszeitraum Mutterschutzgeld
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Elterngeld nach ALG I (Nahtlosigkeit) & weitere Unterstützung
- Erst Minijob dann Stundenerhöhung - Berechnung Mutterschutzgeld und ggf. Beschäftigungsverbot
- Beschäftigung verbot
- Neuer Job trotz Kinderwunsch
- Zuschläge im partiellen Beschäftigungsverbot bei Urlaub und Krankheit
- Mutterschutz
- Elternzeit und Mutterschaftsgeld zweites Kind