Mitglied inaktiv
1. Wie ist das bei den Kinderkrankengeld von der KK, wieviel bekommt man da...? Wieviel wird vom Nettolohn abgezogen....? 2. Bei einem BV wie werden da die restliche Überstunden u. Urlaustage noch berechnet..??
Hallo, 1. Sie meine, wenn man wegen dem Kind nicht arbeiten geht? Dann bekommt man den Lohn vond er KK 2. Die kann man nach dem Mutterdschutz/ EZ nehmen, Überstunden können je nach Vertrag ausgezahlt werden. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Die Höhe des Krankengeldes ist gesetzlich vorgeschrieben: Es beträgt 70 % des Bruttoverdienstes, aber nicht mehr als 90 % des Nettoverdienstes. Generell gilt jedoch ein Höchstbetrag, er liegt in 2006 bei 83,13 Euro pro Tag. Vom Krankengeld sind in der Regel noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung zu entrichten. _____________________________________ sunny
Die letzten 10 Beiträge
- Beitragsfreie Kranken- und Pflegeversicherung bei Wechsel von Basis Elterngeld (Elternteil 1) auf Partnermonate (Elternteil 2) im Elterngeld
- Betreuung bei Kommunikationsproblemen zwischen den Eltern
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- Beschäftigung bei einem anderen AG während der EZ
- KM will alles kontrollieren.
- Bürgergeld Reform
- Elterngeld maximal ausschöpfen für Kind 2
- Mann verschwindet für immer
- Urlaubsanspruch teil BV
- Berechnung Lohn im Beschäftigungsverbot nach Elternzeit