Mina2
Sehr geehrte Frau Bader, wir wohnen in Rheinland-Pfalz. Mein Sohn, 19 Monate, ist bei einer Tagesmama bis 14 Uhr, da ich bis 13 Uhr arbeite. Nun hat er, wenn er 2 wird, einen Kitaplatz. Aber nur bis 12. Das ist für mich aber nicht realisierbar, da ich bis 13 Uhr arbeite und ab Januar noch Stunden aufstocken soll. Bei der Tagesmama könnte er noch bleiben, bis ich einen Ganztagsplatz bekomme. Aber wer zahlt mir dann die Tagesmama? Das Jugendamt hat gesagt, wenn ich den Platz ablehne zahlen sie keine andere Betreuungsart. Ich bin gerade ziemlich verzweifelt ... Die Alternative wäre nur die Kündigung, was finanziell katastrophal wäre. Mit freundlichen Grüßen Mina
Hallo, wenden Sie sich an die Gemeinde. Sie haben Anspruch im Umfang dessen, was Sie zeitlich benötigen. Schriftlich. Liebe Grüße NB
Felica
Du hast einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz im Umfang der nötigen Stunden. Nicht umbedingt deckungsgleich mit den Arbeitszeiten. Entscheident ist also deine wöchentliche Arbeitszeit. beträgt die weniger wie 25 Std, dann hast du leider schlechte Karten. Bei mehr ist es leichter zu argumentieren. Auch wegzeiten müssen berücksichtigt werden im bestimmten Umfang. Lass dir die Arbeitszeiten von deinem AG bescheinigen und gehe noch einmal persönlich zum JA, durchaus auch eine Stelle höher. Und schildere dort nett und freundlich das Problem und auch das du andernfalls kündigen musst und dann die Gemeinde haftbar machst wegen des Verdienstausfalles.
Mina2
Vielen Dank für die Antworten :) Ich arbeite im Moment 25 Stunden und soll auf 30 aufstocken. Die Antworten machen mir Mut, dass ich gute Chance auf einen Ganztagsplatz habe. Ich werde mich mal ans JA wenden. Mina
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot nach kurzer Rückkehr aus Elternzeit
- Auszug
- Ki Ta
- Elternzeitende/Vollzeit Urlaubsabbau/Tz in Elternzeit
- Stundenbasis
- Beamtin wird im Mutterschutz krank. Wird Lohn weitergezahlt und Elterzeit verschiebt sich
- Rückfrage zu Elterngeld & Partnermonate - Welcher Vergleichszeitraum gilt für den Nachweis des Einkommensverlustes?
- Mutterschutzlohn im Insolvenzverfahren
- Anspruch Kita-Platz trotz Erwerbsminderungsrente
- Vater ohne Wohnsitz