Bekki
Hallo, die ersten zwei Wochen im September war ich krank geschrieben. Anschließend sprach meine Frauenärztin ein kompletten BV aus. Bei der Zahlung des Septemberlohn wurde der Betreuungszuschuss (im Arbeitsvertrag vereinbart) nicht gezahlt. Hat mein AG das Recht dazu?
Hallo, Sie sind so zu stellen wie ohne Beschäftigungsverbot. Da es im Vertrag geregelt ist muss er es bezahlen. Liebe Grüße NB
cube
Was denn im Vertrag dazu? Eine freiwillige Zusatzleistungen, Teil des Gehaltes oder wie ist der Zuschuss deklariert?
ALF0709
weil du während dem BV nicht den Betreuungsplatz brauchst, um deiner Arbeit nachgehen zu können. Du kannst dein Kind im BV selbst betreuen, da du zu Hause bist. Daher kein Anspruch auf Zuschuss vom AG. Ist hier aber mehrfach auch schon so geschrieben worden.
Felica
Doch, im BV muss das Kind weiterhin im die Betreuung. Weil ohne Betreuung würde eine Grundlage für ein BV fehlen. Rechtlich müsste das also gezahlt werden. Dir darf ja kein Nachteil entstehen. Im Mutterschutz und später in der EZ dagegen sieht das anders aus.
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