Nicole K.
Wir möchten gerne das Zweifamilienhaus der Eltern kaufen. Die Eltern bekommen ein lebenslanges Wohnrecht in einer der Wohnungen. Der Wert: Miete x 12 Monate x Lebenserwartung wird vom Kaufpreis abgezogen. Was passiert wenn die Eltern die Lebenserwartung nicht erreichen? Müssen wir nachzahlen wenn beide Elternteile z.B nach 5 Jahren versterben oder aus einem anderen Grund das Wohnrecht nicht nutzen? Die somit im Voraus zuviel gezahlte "Miete" gehört doch dann in die Erbmasse und muss unter allen Kindern verteilt werden oder ? Ich hoffe sie können mir helfen mit freundlichen Grüßen NicoleK.
RUB
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