Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, wenn ich mit meinem Zwillingswagen in einem Kaufhaus unterwegs bin wird es in den Einkaufsgängen manchmal ziemlich eng. Die Kinder strecken mittlerweile gerne ihre Hände heraus und versuchen nach Gegenständen zu greifen bzw. sie würden am liebsten die Regale leeräumen. Dabei erwischen sie ab und zu auch was und es fallen manche Artikel runter. Bisher hatten wir noch nichts was zu Bruch ging. Wenn aber dabei etwas zu Bruch kommt, wer zahlt ? Meine Privathaftpflicht ? Verletze ich meine Aufsichtspflicht wenn ich die Kinder kurz stehen lasse um etwas zu holen ? (es ist ja nicht immer möglich sie in alle Gänge ´mitzunehmen) Im vorraus besten Dank für eine Antwort ! Mecia
Liebe Mecia, nein. Da zahlt aber auch nicht die Haftpflicht. Wenn Sie die Aufsichtspflicht nicht verletzten, muss das Kuafhaus (Ist in der Regel versichert) selber zahlen. Gruß, NB
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