Sehr geehrte Frau Bader,
Erst einmal ein kurzer Hintergrund:
ich bin seit 2009 von meinem Mann getrennt und auch geschieden.
Mit ihm habe ich zwei Kinder (5&7Jahre)
Ich habe wieder neu geheiratet und ein Baby ist unterwegs.
Die Kinder freuen sich auf ihr neues Geschwisterchen.
Nun zur Frage:
wir möchten aus beruflichen Gründen nächstes Jahr umziehen. Die Stadt ist 48km entfernt.
Die Kinder hatten sich auch schon gefreut.
Nun versucht mein Ex die Kinder zu beeinflussen und sagt ihnen das er sie dann nicht mehr besuchen und abholen kommen würde. Oder wenn die Kinder es dann doch möchten, würde er sie zu einem Richter bringen, der sie ihm zuspricht.
Kann er das wirklich tun? Und muss ich mich nun immer danach richten was für ihn am einfachsten ist?
Ich hatte in erster Linie an meine Kinder gedacht, die dort in der neuen Umgebung bessere Ausbildungsmöglichkeiten haben und es für unsere Familie am besten wäre.
Ich hoffe Sie können mir helfen.
Mir freundlichem Gruß
C.S.
von
honey1985
am 28.11.2012, 14:29
Antwort auf:
Kann mein Ex mir den Umzug streitig machen?
Hallo,
das ist höchst problematisch.
also:
Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat.
Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle.
So. Und jetzt ein Urteil dazu:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/02
Schauen Sie dazu auch mal bei:
www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926
Dabei ist ein ganz interessanter Satz:
In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.11.2012
Antwort auf:
Kann mein Ex mir den Umzug streitig machen?
Ist der Ex sorgeberechtigt? Wurde über das Aufenthaltsbestimmungsrecht entschieden?
von
Pamo
am 28.11.2012, 17:14
Antwort auf:
Kann mein Ex mir den Umzug streitig machen?
Danke für die Antworten.
Ja ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht und wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
MfG
honey1985
von
honey1985
am 30.11.2012, 12:30