Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, lebt ein Kind mit in der neuen Ehe des allein Sorgeberechtigten und erkennt den Ehepartner völlig als Elternteil an (weil es seit Geburt keinen Kontakt mehr zum anderen leiblichen Elternteil hat, weil dieser sich nicht gekümmert hat). Kann da das allein Sorgeberechtigte Elternteil beim Notar etwas Schreiben lassen, dass dieses Kind im Falle des Ablebens o.ä bei dem Ehepartner bleiben darf? Oder hätte ein solches Schriftstück im Fall der Fälle kein Gewicht und das Kind würde gezwungen werden, auch wenn die Geschwister die in dieser Ehe entstanden sind und alle Kinder eine Einheit bilden, zum nicht sorgeberechtigten leiblichen Elternteil zu ziehen obwohl es ihn nicht kennt oder es nur als einen Bekannten wahrnimmt? Ich hoffe sie können mir diese Frage beantworten. Vielen Dank im vorraus Liebe Grüße Steffi
Hallo, versuchen kann man es - es wird vom Vormundschaftsgericht entschieden. Wenn ein Elternteil noch lebt, wird dieser das Sorgerecht bekommen, wenn nicht dringendes dagegenspricht (zB die beiden kennen sich gar nicht). Ich hatte aber auch mal den Fall, dass der langjährige Lebenspartner das Kind bekommen hat, weil es zu diesem eine viel engere Bindung hatte. Liebe Grüsse, NB
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