Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann ich nach meiner Elternzeit in das stillbeschäftigungsverbot gehen?

Frage: Kann ich nach meiner Elternzeit in das stillbeschäftigungsverbot gehen?

NicoleLee

Beitrag melden

Ich möchte einfach nur wissen, ob ich theoretisch nach meiner Elternzeit ( 1 Jahr ) in den Stillbeschäftigungsverbot gehen kann, wenn ich noch stille. Würde ich ein Entgelt erhalten? Wenn ja von wem und in welcher Höhe?


User-1722183313

Beitrag melden

Theoretisch ja, mit Bescheinigung über das Stillen. Gefunden hier: https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/still-beschaeftigungsverbot


Feuerschweifin

Beitrag melden

1. Theoretisch ja. Dass es praktisch anders aussehen kann, zeigen dir die verschiedenen Antworten unter deinem letzten Beitrag. Dann bringt dir halt die Theorie nichts, wenn es in der Praxis anders aussieht. 2. Warum wartest du nicht einfach, bis Frau Bader deine Frage beantwortet, anstatt sie neu zu stellen?


cube

Beitrag melden

Ein BV setzt nämlich Arbeitsfähigkeit gemäß Vertrag voraus. Auch, weil der AG ja auch später noch eine Ersatztätigkeit finden könnte und das BV wieder aufhebt. Im BV erhält man das, was man ohne BV auch bekommen würde gemäß dem, was man überhaupt arbeiten könnte und entsprechend vereinbart hat. Was also nicht funktioniert, ist über das Still-BV noch ein Jahr länger bei voller Bezahlung zu Hause zu bleiben, weil man eigentlich noch gar nicht arbeiten will oder kann. Dafür gibt es eben die EZ bis zu 3 Jahren.


malini

Beitrag melden

Was du noch bedenken solltest: nicht alle Kinder stillen so lange. Mein Großer hat sich z.B. nach 11 Monaten komplett selbst abgestillt und wollte lieber Essen und Trinken. Meine Kleine dagegen war mit 2,5 Jahren erst abgestillt. Und sobald du nicht mehr stillst, musst du zur Arbeit antreten. Von daher ist es mit einem Jahr riskant, auf ein langes Stll-BV zu spekulieren.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Sehr geehrte Frau Bader, muß der aus Beschäftigungsverbot und Mutterschutz angefallene Urlaub bis zu einer bestimmten Frist ( z. B. bis März) genommen werden, wenn nach der Elternzeit mit dem neuen Jahr die Arbeit wieder aufgenommen wird? Ganz herzlichen Dank für Ihre Auskunft, M.

Hallo Frau Bader, meine Frau bekam am 26.07.2011 ein Beschäftigungsverbot vom Gyn ausgesprochen. Es bestand noch fast der gesamte Anspruch auf Urlaub für das Jahr 2011. Der eigentliche Beginn der Mutterschutzzeit wäre der 10.01.2012 gewesen. Meine Frau befindet sich zur Zeit noch bis August in Elternzeit. Was passiert mit dem Resturlaubsanspruch au ...

Nachdem am 04.04.12 bei mir festgestellt wurde, dass ich in der 7. Woche schwanger bin, wurde mir auf Grund meines Berufes vom Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot für die restliche Schwangerschaft ausgesprochen. Nach der Mutterschutzfrist bin ich für 1 Jahr in Elternzeit, welche noch bis zum 26.11.13 geht. Wie verhält sich das mit meinem Urlaubsan ...

Liebe Frau Bader, nach der Feststellung meiner Schwangerschaft war ich noch die kritischen 3 Monate arbeiten. Dann erhielt ich ein Beschäftigungsverbot, welches von meiner Ärztin ausgesprochen wurde. Diese sprach es jedoch nur aus, da ihr von meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt wurde dass man mich unter diesem Umstand nicht beschäftigen un ...

Guten Tag am 1.2.2014 habe ich eine Arbeitsstelle angetreten. ( vorher 3 Monate Arbeitslos ) Der Vertrag War befristet bis zum 31.5.2015 Ich wurde im Juni 2014 Schwanger und bekam im November 2014 Beschäftigungsverbot ( frühwehen etc) erhielt aber weiter meinen Lohn. Während der Elternzeit ( 7.2.15 wurde sie geboren ) lief mein Arbeitsvertrag 3 ...

Hallo Ich hatte 36 Monate Beschäftigungsverbot in der Stillzeit, die letzten 4 Monate habe ich 2 Tage angefangen wieder zu arbeiten, um langsam wieder in den Job reinzukommen. Jetzt haben wir besprochen, dass ich in der restlichen Elternzeit 3 Tage die Woche plus ein Wochenende ( bei uns heißt das Dienst von Freitag 18 Uhr bis Montag 8 Uhr) a ...

Hallo Frau Bader, ich hätte mal eine Frage bzgl. meines Urlaubsanspruches. Mein AG, bzw. die Buchhaltung rechnet irgendwie anders. Laut Vertrag habe ich 26 Tage Urlaub pro Jahr. Eckdaten: Meine Tochter ist am 18.04.2017 geboren. Seit 21.12.2016 bis 17.03.2017 war ich im Beschäftigungsverbot, danach normal Mutterschutz. Elternzeit habe ich bi ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich war im öffentlichen Dienst mit einem befristeten Arbeitsverhältnis angestellt. Im Oktober 2025 ist dieses Arbeitsverhältnis ausgelaufen. Die Elternzeit habe ich für den Zeitraum von Mai 2025 bis März 2027 angegeben. Ich würde gerne die volle 3-jährige Elternzeit in Anspruch nehmen. Gibt es da eine Möglichkeit, wenn man ...

Hallo Frau Bader, ich fange nach meiner Elternzeit wieder an zu Arbeiten. Ich starte mit 16 Wochenstunden verteilt auf zwei Tage. Aus meiner Zeit vor der Elternzeit habe ich noch 16 Tage Urlaub, ich habe Vollzeit gearbeitet. Jetzt wird mein Urlaub vor dem eigentlichen Start abgegolten so dass ich 3 Wochen zu Hause bin aber trotzdem schon Gehalt be ...

Hallo, ich habe eine Frage zu meiner bevorstehenden Rückkehr aus der Elternzeit und zur Gestaltung meiner Arbeitszeit ab März 2027. Ich arbeite in einem sehr großen Unternehmen, in dem es verschiedene Teilzeitmodelle und individuelle Arbeitszeitlösungen möglich sind. Ich habe hierzu bereits mit der Personalabteilung gesprochen. Dort wurde mir e ...