NicoleLee
Ich möchte einfach nur wissen, ob ich theoretisch nach meiner Elternzeit ( 1 Jahr ) in den Stillbeschäftigungsverbot gehen kann, wenn ich noch stille. Würde ich ein Entgelt erhalten? Wenn ja von wem und in welcher Höhe?
s.u.
User-1722183313
Theoretisch ja, mit Bescheinigung über das Stillen. Gefunden hier: https://einfach-elterngeld.de/elterngeld/still-beschaeftigungsverbot
Feuerschweifin
1. Theoretisch ja. Dass es praktisch anders aussehen kann, zeigen dir die verschiedenen Antworten unter deinem letzten Beitrag. Dann bringt dir halt die Theorie nichts, wenn es in der Praxis anders aussieht. 2. Warum wartest du nicht einfach, bis Frau Bader deine Frage beantwortet, anstatt sie neu zu stellen?
cube
Ein BV setzt nämlich Arbeitsfähigkeit gemäß Vertrag voraus. Auch, weil der AG ja auch später noch eine Ersatztätigkeit finden könnte und das BV wieder aufhebt. Im BV erhält man das, was man ohne BV auch bekommen würde gemäß dem, was man überhaupt arbeiten könnte und entsprechend vereinbart hat. Was also nicht funktioniert, ist über das Still-BV noch ein Jahr länger bei voller Bezahlung zu Hause zu bleiben, weil man eigentlich noch gar nicht arbeiten will oder kann. Dafür gibt es eben die EZ bis zu 3 Jahren.
malini
Was du noch bedenken solltest: nicht alle Kinder stillen so lange. Mein Großer hat sich z.B. nach 11 Monaten komplett selbst abgestillt und wollte lieber Essen und Trinken. Meine Kleine dagegen war mit 2,5 Jahren erst abgestillt. Und sobald du nicht mehr stillst, musst du zur Arbeit antreten. Von daher ist es mit einem Jahr riskant, auf ein langes Stll-BV zu spekulieren.
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