calina2011
Liebe Frau Bader, ich beginne am Sonntag nach langer Suche eine neue Arbeitsstelle. Dort arbeite ich nur in der Nachtschicht und betreue 4 Mamas mit ihren Säuglingen. Jetzt halte ich aber einen positven Test in der Hand. Natürlich freue ich mich riesig (wenn auch nicht mehr geplant) , da ich nach meinen 2 Kindern 2 Fehlgeburten ( 13 / 9 ssw) hatte und wir eigentlich damit abgeschlossen haben Jetzt stellen sich mir aber tausende Fragen! Darf ich diese Arbeit überhaupt antreten, da es ja NACHTSCHICHT ist? (schwangere überhaupt nicht in der Nacht arbeiten dürfen) Darf ich im "Heim" mit den Kindern arbeiten, da ich ja nicht wie in der Kita sooo extrem viel Kontakt zu den Kindern habe, sondern eher die Mamas anleite? Wann MUSS ich meiner Chefin bescheid sagen? Ich will meine Stelle aufgrund meiner Vorgeschichte aber auch nicht leichtfertig in den Wind schiessen, vielleicht haut es ja wieder nicht hin. Wenn ich dann die 12 ssw überstanden habe und man langsam was sieht, habe ich aber noch keine vollen 3 Monate gearbeitet! Wie wirkt sich das auf die Ausrechnung meines "Betriebverbot- Gehalt aus? Im netz finde ich dazu die gegensächlichsten Informationen. Wären Sie so lieb mir diese zu beantworten? Danke schön für Ihre Mühen. Liebe Grüße
Hallo, Sie dürfen nachts nicht arbeiten - und müssen es eigentlich auch gleich der Chefin sagen. Wenn Sie sich dafür entscheiden, erst einmal nichts zu sagen, greift das Nachtarbeitsverbot nicht. Sie bekommen gleichwohl bei einem BV den vollen Lohn und haben Kü-Schutz. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Hallo, Sonntag die Stelle antreten. Und dann sofort zum Arzt und die Schwangerschaft bestätigen lassen. Danach kann ein BV ausgesprochen werden, da Nachtarbeit in der Schwangerschaft absolut tabu ist. Die Probezeit ist damit übrigens überstanden.
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