JennymitHanna
Guten Abend Frau Bader, mein Partner und ich haben uns wegen seiner Familie bei der Geburt unserer Tochter dazu hinreißen lassen, ihr seinen Nachnamen zu geben. Wir sind nach wie vor zusammen und wollen das auch bleiben, allerdings möchte mein Partner nicht mehr, dass seine Tochter hast wie der Rest seiner Familie, da diese ihm sehr viel Unrecht getan hat. Außerdem will er im Falle einer Hochzeit meinen Namen annehmen. Zudem war uns nicht klar, dass es so Probleme damit geben wird, mich als die eigene Mutter unserer Tochter zu identifizieren. Ständig wird nach einem Nachweis verlangt. Wir möchten das beide nicht mehr. Also fragen wir uns, ob wir den Nachnamen unserer Tochter irgendwie ändern können. Danke im Voraus für die Antwort und liebe Grüße Jenny
Hallo, wenn es nicht ein ehrenrüchiger o besonders schwieriger o lächerlicher Name ist, wird es schwer. Anders bei Eheschließung. Liebe Grüße NB
malini
Ich denke nur durch Heirat, wenn diese eh irgendwann geplant ist und er da deinen Namen annehmen möchte.
Sternenschnuppe
Durch Heirat. Dann könnt ihr einen Familiennamen wählen.
Mitglied inaktiv
Das simpelste und einfachste ist zu heiraten. Und heiraten geht schnell wenn man auf das ganze PomPom verzichtet. Wenn man alle Unterlagen zusammen hat, Termin ausmachen und fertig. Kind wird dann automatisch einbenannt wenn es noch keine 5 Jahre alt ist. Danach wird es etwas "schwieriger" aber auch kein großer Akt. Den Namen nachträglich in deinen abändern lassen ohne heirat ist da weit komplizierter.
Mitglied inaktiv
Hallo, ja, eine Umbenennung wäre (mit noch einigen weiteren Anforderung) möglich, wenn beide Elternteile zustimmen. Auch das Alter des Kindes spielt eine Rolle - wenn es sich bereits mit seinem Nachnamen identifiziert wird das viel schwieriger. Aber eine Hochzeit wäre die einfachere Möglichkeit.
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse