lottikarotti84
Sehr geehrte Frau Bader, Unsere Tochter ist am 16.04.2015 geboren. Mein Mann hat nun Elternzeit im ersten Lebensmonat beantragt und genommen und richtig ausgezahlt bekommen. Den zweiten Monat hat er vom 1.12.2015 bis 31.12.2015 genommen, da der Arbeitgeber meinte dies nur in vollen Monaten zu genehmigen. Jetzt haben wir jetzt nur die Hälfte an Elterngeld bekommen. Mit der Begründung, dass er nur die Hälfte des achten Lebensmonat zu Hause war. Aber er war ja nun auch den Rest des Monats nicht arbeiten und somit fehlt uns nun Geld. Es wurde von der Städteregion nicht klar formuliert, dass nur der halbe Monat bezahlt wird. Sollen wir Einspruch erheben oder ist es aussichtslos? MfG
Hallo, man muss ganze Monate abd er Geburt nehmen - Sie haben also den Antrag falsch gestellt, das Amt hat nichts falsch gemacht. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hey Was für eine Städteregion ? Es steht überall geschrieben, auch im Antrag auf Elterngeld, dass man ganze Lebensmonate nehmen müsst. Das wäre immer von einem 16. bis zu einem 15. des Folgemonates. Schaut dass er noch rasch nachmeldet den 16.03.-15.04. ,ner hat jetzt nur 1,5 Lrbensmonate. Braucht um überhaupt Anspruch zu haben aber mindestens 2 Mit Pech müsst ihr sonst alles zurückzahlen. Dann hast Du einen weniger.
Mitglied inaktiv
Ihr habt falsch beantragt, da wird kein Einspruch helfen. LG Lilly
Sternenschnuppe
Mich wundert dass überhaupt was ausgezahlt wurde. Da es kein ganzer Lebensmonat ist. Der AG hatte natürlich nicht Recht, er hat keine Möglichkeit da was zu bestimmen. Es haftet aber keiner, weil es Eure Aufgabe wäre Euch zu informieren. Und wie gesagt, auf den Anträgen steht ganz deutlich Lebensmonate.
lottikarotti84
Hallo Sternschnuppe, Was meinst du mit nachmelden? Zu dem Zeitpunkt war unsere Tochter noch nicht auf der Welt. Städteregion Aachen
Mitglied inaktiv
Dein Mann hätte vom 16.12-15.01 Elternzeit nehmen MÜSSEN. Und dann irgendweann seinen zweiten Monat ebenso vom 16ten bis darauf den Monat zum 15ten. Nicht vom 1ten-31 - das ist FALSCH!!!. Aktuell sieht es eher danach aus, das wenn ihr euch nicht schnellstens um eine Lösung bemüht, ihr das Elterngeld zurückzahlen müsst was er bekommen hat. Da er nämlich nicht mindestens 2 LEBENSmonate daheim war. Zudem gehen dir gerade Zeiten verlustig. Der AG hat da gar kein Mitspracherecht, er hätte deinem Mann die beantragte Elternzeit geben MÜSSEN! Lasst euch schnellstens bei der Kasse beraten was ihr machen könnt, es eilt weil euch die Zeit davon läuft.
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung