Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann die KiMu einfach so Jobs ablehnen?

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kann die KiMu einfach so Jobs ablehnen?

Mitglied inaktiv

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Hallo an alle! Es geht mal wieder um die KiMu meines Bekannten (habe dazu schon einige Threads geschrieben, ... Der Kindsvater hat nur ärger mit seiner Exfreundin) Die Kleine ist jetzt 2 Jahre 8 Monate und geht demnächst in den KiGa. Sie hat Bewerbungen geschrieben, sie ist Dipl.-Pädagogin. Nun hat der KiGa in den die Kleine gehen soll sie gefragt, ob sie dort nicht eine Ganztagesstelle annehmen möchte. SIE HAT ES ABGELEHNT! Die Begründung: Sie hätte ja schließlich noch einen Haushalt zu führen und einen Hund zu Hause! Das muß man sich mal reinziehen! Besser hätte sie es ja nicht haben können. Die Kleine auch während der Arbeit immer in der Nähe, wenn Ferien sind hat auch die Tochter Ferien, sie könnte auch Ganztags mit Essen dableiben, usw. Was machen denn andere Frauen die sogar noch mehr Kinder haben und berufstätig sind. Die müssen den Haushalt auch abends schmeißen. Und für den Hund hätte sie ja die Mittagspause um Gassi zu gehen oder einen Hundesitter. Ich finde das nur noch dreist! Und das ist nicht die erste Stelle, die sie nun abgelehnt hat. Sie will meinem Bekannten nur das Geld aus der Tasche ziehen.... Kann/Darf sie denn so einfach die Stellen absagen oder muß sie, wenn die Tochter versorgt ist, eine Stelle annehmen? Sorry daß es so lang geworden ist, aber das da ärgert mich ungemein! Sollte er das dem JA mitteilen? Vielen Dank für Eure Meinungen im Voraus und LG Carola


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie muss sicherlich nicht vollzeit arbeiten und das ist das Problem Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, soweit ich weiß muss sie in den ersten 3 LJ des Kindes nicht arbeiten gehen. Danach jedoch schon. Wenn man ihr nachweisen kann (Zeugen?), dass sie adäquate Arbeit abgelehnt hat (ggf. wirklich mit der Hunde-begründung) dann ist es mit dem Zahlen gelich rum. Viele Grüße Désirée


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Kindes. LG Peeka


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Hallo! Ich glaube das gilt nur für geschiedene Mütter und deren Kinder und nicht für uneheliche Kinder.... Aber ich verstehe nicht das Problem bei der KiMu, wie schon oben erläutert?! Besser kann Sie es ja nicht haben. Und ich muß auch mit 3 Kindern, einem selbständigen Mann und das dadurch bedingte Büro, meinem Haushalt, 2 Katzen und meinen privaten Verpflichtungen nachkommen. Ich bekomme das eigentlich ganz gut bewältigt. Aber manche "Einlings-Mutter" ist damit schon überfordert, bzw. Sie will so lange wie möglich Kohle kassieren ohne einen Finger zu rühren! Ich weiß halt nicht, wie sich da die Gesetzteslage verhält, bzw. wie das JA da Einfluß nehmen kann. LG Carola


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