Levilyn
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Meine Tochter wurde im Oktober 2015 geboren und ich habe meiner Arbeitgeberin schriftlich mitgeteilt, dass ich für 2 Jahre in Elternzeit gehe. In dem Schreiben, hatte ich auch um Zustimmung gebeten, nach einem Jahr in Elternteilzeit (mit 20-24 Std. pro Woche) wieder zukommen. Die Zustimmung hatte mir meine Personalchefin schriftlich erteilt. Jetzt sieht es aber leider so aus, dass wir dieses Jahr keinen Betreuungsplatz für meine Tochter bekommen und ich nicht wie geplant, nach einem Jahr für 20-24 Std. / Woche wieder kommen kann. (Evtl. mit max. 8 Std. die Woche) Wenn ich die Elternteilzeit nicht antreten kann, entstehen dadurch rechtliche Konsequenzen für mich? Und bis wann muss ich meine Arbeitgeberin informiert haben? (Wir hoffen immer noch in auf einen Platz, da wir überall noch auf der Warteliste sind) Vielen Dank im Voraus und ein schönes Pfingstwochenende. Mit freundlichen Grüßen
Hallo, kündigen Sie schriftlich die Teilzeit einfach wieder, achten Sie aber auf die Formulierung. Liebe Grüße NB
Lina_100
Sie haben doch Anspruch auf einen Platz, mindestens bei einer Tagesmutter. LG
Levilyn
Im Prinzip schon, aber erst wenn unsere Tochter ein Jahr alt wird und dies ist erst ab Ende Oktober der Fall, das Krippenjahr fängt bei uns ab 01.08. an. Da ich im Schichtdienst arbeiten würde, fallen leider auch die meisten Tagesmütter aus. Einen Platz einzuklagen, dauert oft auch länger, da möchte ich schon vorher meine Chefin informieren, habe nur Angst, dass dies nachteilig für mich sein kann.
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