Frage: kann das wirklich sein?

Hallo Frau Bader, Ist es richtig, dass die städtischen Zuschüsse zur u3 Betreuung auch bezahlt werden, wenn ein Elternteil für das betreute Kind noch in Elternzeit ist? Also gar nicht arbeiten muss? Mir wurde erzählt, dass das in nrw so sei. Kam mir aber seltsam vor. Mir wurde gesagt es ginge nur um das gemeinsame Einkommen und es sei unerheblich, ob einer noch in Elternzeit sei. Kann das sein und wenn ja, wo finde ich dazu was schriftliches? Wäre ja eigentlich schon ziemlich unfair. .. Vielen Dank

Mitglied inaktiv - 25.01.2019, 17:16



Antwort auf: kann das wirklich sein?

Hallo, dazu kann ich nichts sagen - hängt von der Gemeinde ab. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2019



Antwort auf: kann das wirklich sein?

Das kannst du in den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes bzw der Stadt nachlesen. Denn in Düsseldorf zB ist der KiGa grundsätzlich beitragsfrei, in Köln wiederum nicht. Die Beiträge sind auch je nach Stadt unterschiedlich hoch. Warum genau ist das unfair? Es geht ja auch darum, Eltern wieder in die Berufstätigkeit zu bringen - ohne Betreuung keine Arbeit oder ALG während der Arbeitssuche. KiGa heißt auch soziale Kontakte und Förderung für das Kind - es geht nicht primär darum, dass die Eltern dann zu Hause frei haben. Dazu kommt: hat man gerade ein baby daheim, ist man sicher froh um die max 25 Std, die man pro Woche dann den Kiga für Kind "groß" in Anspruch nehmen kann. Der Beitrag wird anhand des Gesamteinkommens berechnet.

von cube am 25.01.2019, 18:42



Antwort auf: kann das wirklich sein?

Was ist daran unfair, man hat doch generell einen Anspruch auf Betreuung. Und Zuschüsse heißt nicht automatisch umsonst, hier sind die Beiträge zB gestaffelt nach Einkommen, Alter und Stundenzahl und da kommt schnell was zusammen.

von sternenfee75 am 25.01.2019, 19:49



Antwort auf: kann das wirklich sein?

Ja, ist bei uns (Stadt in bw) auch so. Ob jemand arbeitet oder nicht spielt keine Rolle. Da ein Recht auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag besteht können alle Kinder ab einem Jahr bezuschusst werden wenn das Familieneinkommen (egal ob durch Arbeit oder Arbeitslosengeld 1 oder 2) nicht ausreicht den Platz selbst zu bezahlen. Im Schnitt werden bei uns in der Kita 3 von 20 Krippenplätzen von der Stadt bezahlt obwohl mindestens ein Elternteil zu Hause ist. Dann aber nicht mehr als 35 Stunden in der Woche. Wer aber eine arbeitssuchend Bescheinigung abgibt (von der wir alle wissen dass sich jeder sich ohne weitere Bedingungen arbeitssuchend melden kann) bekommt sogar bis zu 45 Stunden bezahlt. Finde ich völlig daneben, zumal das Plätze sind die denjenigen fehlen die wirklich arbeiten. Jeckyll

Mitglied inaktiv - 26.01.2019, 17:01



Antwort auf: kann das wirklich sein?

Kommt aber darauf an, warum der Elternteil zu Hause ist, oder? Baby, krank, echt arbeitssuchend - denn ohne Betreuung kann man sich nicht Arbeitssuchend melden und auch schlecht bewerben. Also pauschal zu sagen, das ist unfair sehe ich eher nicht. Bei uns wird das aber auch geprüft - wer einfach nur so zu Hause ist, bekommt den Platz nicht. Vielleicht wurde es bei euch auch geprüft? Der andere Punkt ist aber auch der: bleibt sonst ein Platz frei, hat das Auswirkungen auf die Zuschüsse der Stadt. Die richten sich nämlich nach Anzahl Kinder, deren Alter und den damit verbundenen Stunden, die abgedeckt werden müssen. So können 1-2 nicht vergebene Plätze bedeuten, dass man eine Erzieherin eben nicht mehr x Stunden beschäftigen kann, sondern nur noch y. Oder die geplante Neueinstellung nicht vornehmen kann. Die Platzbelegung inkl. Alter muss jeden Monat an die Stadt gemeldet werden. Deshalb sind Kitas auch nicht gerade erpicht darauf, jemanden vorzeitig aus einem vertrag zu lassen, wenn nicht sofort ein Kind im gleichen Alter oder jünger (gibt mehr Zuschüsse/Stunden) parat steht.

von cube am 26.01.2019, 19:19