Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kann das Jugendamt Fristen bei Einzugs-Einrichtung setzen?

Frage: Kann das Jugendamt Fristen bei Einzugs-Einrichtung setzen?

Natriumcitrat

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Sehr geehrte Frau Bader, erstmal ein Danke das Sie ihr Wissen mit Unwissenden teilen :) In meiner Frage geht es um eine Freundin beziehungsweise um ihren Einzug in eine neue Wohnung. Nach ungefähr 1 1/2 Wochen des Einzugs stand direkt das Jugendamt bei ihr vor der Tür, wollten Einlass um die Wohnung zu "besichtigen". Da meine Freundin, ebenfalls der feste Partner von ihr, beide nicht handwerkschaftlich zu gebrauchen sind, renoviere bzw. baue ich die Küche und alles, was halt bei so bei einem Umzug anfällt. Das Kinderzimmer der beiden Kinder (beide unter 3) wurde natürlich als erstes erledigt, damit die Kinder dort spielen und schlafen können. Da ich aber leider arbeitstätig bin und nur jeden Tag 3 Stunden Arbeit schaffe, "schleppt" sich die Renovierung ein wenig in die Länge. Heisst, das Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer der Mutter noch nicht fertig sind. Da diese Zimmer "Baustellen" sind, schliessen wir natürlich immer die Tür, damit nichts passieren kann. Doch das Jugendamt besteht darauf, alles innerhalb einer nicht ganzen Woche fertigzustellen, was für eine einzelne Person einfach nicht machbar ist. Die Drohung des Jugendamt´s war, das die Kinder bei Nichtfertigstellung halt einfach in eine andere Famillie gesteckt werden wird. Da die Mutter alleinerziehend, mit relativ wenig Geld und ohne Renovierungsfähigkeiten ist, finde ich die Umstände, mit der Sie klarkommt, mehr als akzeptabel. In der Zeit, in der ich renoviere, passt sie auf die Kinder auf und spielt mit Ihnen im Kinderzimmer. Nach diesem Roman meine kurzen einfachen Fragen ^^: Darf das Jugendamt solche Fristen setzen? Darf das Jugendamt solche Konsequenzen überhaupt geben? Inwiefern ist das Jugendamt überhaupt befähigt ausser bei Kindeswohlgefährdung? Danke das Sie sich die Zeit nehmen, mir zu antworten. Schöne Woche/nende :) Natriumcitrat


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist komisch. Normalerweise kommt das Jugendamt nicht auf diese Idee, da müssen schon schlimme Verhältnisse herrschen. Irgendjemand muss das Jugendamt ja eingeschaltet haben, denn von allein kommen die nicht auf die Idee, tätig zu werden. Ich würde anstelle der Freundin zum Amtsgericht gehen und dort einen Beratungshilfeschein beantragen. Mit diesem bekommt sie bei einem Anwalt gegen eine Schutzgebühr von 15 € Beratung, der kann das Jugendamt auch anschreiben. Liebe Grüße, NB


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