annalena_24
Hallo Frau Bader, ich bin verh. und habe zwei Kinder (4J./ 15J.) und mein Mann und ich gehen beide Vollzeit arbeiten. Mein Großer ist vor vier Wochen zu seinem Papa gezogen und somit muss ich Unterhalt zahlen. Wir möchten gerne noch ein Kind, und ich würde dann gerne aufgrund der fehlenden Betreuungsmöglichkeiten, wir leben auf dem LAnd, 2 JAhre daheim bleiben und das Elterngeld aufteilen. Ich würde ca 1100€, also 550€ pro Monat bekommen. Ab zwei Jahre ist die Betreung gesichert, und ich würde wieder Vollzeit arbeiten gehen. Nun sagt aber das Jugendamt, ich kann nur ein Jahr daheimbleiben, damit ich dann wieder vollen Unterhalt zahlen kann. MEin Frage erstens ist dasso richtig, das das Jugendamt, das bestimmt und zweitens in wie weit bin ich in Elternzeit Unterhaltspflichtig, auch in vollem Rahmen oder mindert sich der dann? BIn momentan ziemlich verzweifelt, wie das dann alles gehen soll! Danke für die Antwort lg
Hallo, Sie können EZ machen, solange Sie wollen, müssen aber trotzdem der Unterhalspflicht nachkommen Liebe Grüße, NB
Andrea6
Solange Du Deiner Unterhaltspflicht nachkommst wird Dir niemand die Länge der Elternzeit vorschreiben können. Natürlich bist Du in dieser unterhaltspflichtig; Dein großes Kind kann ja nichts dafür, und wenn es weiterhin zu Hause leben würde müßte es ja auch essen... Warum planst Du denn ein weiteres Kind wenn die Versorgung der vorhandenen schon Schwierigkeiten macht?
annalena_24
Hallo Andrea6, es macht kein Problem in der jetztigen Situation mein Kind zu versorgen, wir gehen beide Arbeiten, es geht nur um die Situation in der Elternzeit, da man da ja bekanntlich weniger zur Verfügung hat und in meiner zweiten Elternzeit , wo mein Großer noch bei mir war, mussten wir uns ja auch einschränken, bis ich wieder arbeiten ging. Und man sollte davor wissen, was kommt und nicht danach vor vollendete Tatsachen stehen, deswegen meine Frage!
Andrea6
Nun, dann schränkt Ihr Euch eben wieder ein. Und wenn Dein Mann arbeiten geht sollte es ja kein Problem sein, den Unterhalt zu leisten. Wenn Ihr eine Familie seid ist es ja nun egal, aus welchem Topf das Geld kommt... Warum schriebst Du dann "ziemlich verzweifelt"?
annalena_24
weil ich die Hauptverdienerin bin und mein Mann wesentlich weniger bekommt wie ich, mich die ganze Situation momentan einfach überfordert, da wir uns 10 jahre lang für meinen Großen hintenangestellt haben, er hat ein sehr zeit und kostenintensives Hobby. Vielleicht bin einfach auch nur enttäuscht, das es jetzt so ist und mein Großer den für ihn leichteren Weg geht, wo er mehr Vorteile für sich sieht. Nicht falsch verstehen, ich liebe mein Kind und hab es gern getan, aber mein Ex hat sich nie darum gekümmert, weder zeitlich noch vom Geld her, und naja ich werd s schon schaffen, hab bis etz alles geschafft.
Andrea6
Na, vielleicht sollte dann eher der Mann in Elternzeit gehen...
peekaboo
Allerdings mußt Du Deiner Unterhaltspflicht nachkommen oder Dein Mann muß Elternzeit nehmen. LG Peeka
Sternenschnuppe
Dann würde es finanziell besser sein, wenn Dein Mann die Elternzeit nimmt. So viel netto kannst Du aber auch wieder nicht haben, wenn "nur" 1100€ an Elterngeld rauskommen. Und Dein Mann hat noch viel weniger ? Der Unterhalt vom Großen muss auf jeden Fall bedient werden, aber bei Deinem Netto wird das selbst mit arbeiten eng für dann drei Kinder.
annalena_24
Wenn ich arbeite wird es nicht eng, habe ca 2100Netto, also Elterngeld zw. 1100 -1300 auf die Schnelle gerechnet, mein Mann hat aber ca 600-700 weniger, hab auch ihn grad mal ausgerechnet. wären ca 850€ Elterngeld, Aber man hat ja auch seine ZAhlung zu leisten, Miete, Versicherungen, Kredit oder habt ihr die alle nicht, deswegen rechne ich lieber zuvor, als wenn es danach einfach nicht aufgeht. Und ich weiß das andere finanziell wesentlich schlechter gestellt sind und es auf die Reihe bekommen, deswegen möchte ich die Diskussion auch abbrechen, da ich niemanden zu nahe treten möchte, der schlechter dasteht und sagt, he die Frau spinnt doch, anderen gehts viel schlechter. Für mich war es wichtig zu wissen, was das Jugendamt darf, aber danke für eure Antworten und das mit meinem MAnn da werd ich mal drüber nachdenken
Sternenschnuppe
1365€ an Elterngeld bei einem Jahr. Bei dem Netto schaut das ja schon anders aus, und da das Kind noch nicht einmal gezeugt ist, kann man jetzt was auf die Seite legen um ein Jahr Elternzeit genießen zu können. Dann dürfte das doch passen. Ich finde es gut, dass Du Dir vorher Gedanken machst, machen hier leider die wenigsten. Und wer weiss, Dein Sohn wohnt 4 Wochen bei seinem Vater, da ist noch Spaßprogramm angesagt. Noch,..... er wäre nicht der erste der erkennt dass Regeln gar nicht so schlecht sind und wieder zurückzieht.
annalena_24
Du bist ne liebe,danke ich hoffe auch das er wieder kommt ich vermisse ihn voll. Da muss ich ja gleich wieder weinen, war so stolz, das ich die letzten Tage so tapfer war.
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Bader, meine Tochter ist 3 1/2 und geht im Bundesland Berlin momentan in den Kindergarten mit einer Betreuungszeit von 7-9 Stunden, da ich Vollzeit arbeite. Im Mai erwarten wir unser zweites Kind. Nun ist es ja wohl so, dass während der Elternzeit - richtigerweise - kein Anspruch mehr auf einen Vollzeitplatz besteht. Muss ich dem zus ...
Hallo Fr.Bader Nach langem Suchen und vielen Absagen wegen Überfüllung habe ich jetzt einen Platz bei einer Tagesmutter ab August bekommen. Mein Sohn ist im August erst 9 Monate alt und ich noch in Elternzeit bis November. Meine Frage ist jetzt ob das Jugendamt diesen Platz auch bezuschusst, obwohl ich ja noch zu hause bin. Würde ihn ja am liebste ...
Sehr geehrte Frau Bader mein Partner hat 2 Kinder (12 +9 Jahre) von zwei unterschiedlichen Müttern. Zu beiden Kindern und Müttern besteht ein gutes Verhältnis, die Kinder sind regelmäßig bei uns und er hat immer Unterhalt gezahlt. Er war bei beiden Kindern jeweils ein ganzes Jahr in Elternzeit damit seine Ex-Partnerinnen (beide Lehrerinnen) ihr ...
Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten. Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...
Hallo Frau Bader, zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit. Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...
Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...
Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld trotz Krankschreibung
- Elternzeit nicht genehmigt - Änderung verlangt
- Kind einbehalten
- Teilzeitarbeit in Elternzeit um in BV zu kommen?
- Kindkrankbescheinigung im Original an AG?
- Oma Kinderbetreuung
- Arbeitgeber will sich neu Aufstellen
- Kita Absage
- Neues Elterngeldbemessungsgrenze
- Vernachlässigung