Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Job

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Job

Mitglied inaktiv

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Hallo, wie ist es wenn mein jüngster drei Jahre ist. Bis dahin muss ich ja keiner Tätigkeit nach gehen. Bin ja in Elternzeit. Wie ist es dann (nach Scheidung). Muss ich ganztags arbeiten oder geht auch halbtags? Wie ist das geregelt?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ob Sie vor der Ez gearbeitet haben. Und es hängt von Alter und Zahl der Kinder und von den Betreuungsmöglichkeiten ab. Außerdem davon, wie sehr das Kind oder die Kinder einer Betreuung bedürfen. Aber idR kann man davon ausgehen, das man ab dem 3. geb. das Kind in den KiGa geben und TZ arbeiten kann. Lieeb Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Hallo Das ist Dir überlassen, wenn ihr mit halbtags finanziell über die Runden kommt, dann langt natürlich auch das. Ich würd mal sagen, je nachdem wie man so leben will. Wichtig ist denke ich mal über 400 Euro, damit Du krankenversichert bist und Beiträge zahlst in Rentenversicherung und Co. Ist natürlich auch alles davon abhängig wie Dein Kind betreut wird, ob halbtags oder ganztags.


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