Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich bin inzwischen schon seit 2 Jahren in der Elternzeit (ET 02.08.2001). Ich arbeite Vollzeit in einem kleinen Büro, mit meiner Chefin war nie konkret ein Termin für den Wiedereinstieg ausgemacht. Wir hatte uns (mündlich) geeinigt, ich fange wieder an, wenn ich gebraucht werde, ansonsten nach 3 Jahren. Wir haben ausgemacht, das ich wenn ich wieder anfange Teilzeit arbeite, sie war damit auch einverstanden. Leider haben wir nie etwas schriftlich festgehalten. Nun haben wir zum 01.11. ein Inhaberwechsel und bekommen einen neuen Chef. Er hat auch schon mit mir gesprochen, beim 1. Gespräch war er noch mit der Teilzeitregelung einverstanden, nun aber will er mich plötzlich nur noch auf 400 Euro Basis einstellen (er hat mir auch durch die Blume gesagt, das ich ja keinen Anspruch auf einen Teilzeitplatz habe, nur auf einen Vollzeitplatz). Er hat mir den Vertrag wohl schon fertig gemacht und wird ihn mir nun zuschicken. Verliere ich mit der Unterschrift unter diesen Vertrag meinen Anspruch auf meinen "eigentlichen" Arbeitsplatz? (der wäre zwar Vollzeit, aber besser als gar nix) Immerhin könnte ich doch noch bis nächstes Jahr mit dem eigentlichen Wiedereinstieg warten und solange auf 400 Euro Basis arbeiten, oder? Vielleicht habe ich ja bis dahin einen Kindergarten gefunden, der länger aufhat *lach*. Ich hoffe, sie blicken durch und wissen, was ich meine. Vielen Dank schon mal im voraus und sommerlich Grüße! Sandy
Hallo, Anspruch auf TZ haben Sie nur, wenn der Betrieb mind. 15 AN hat.Ansonsten müssen halt aufpassen, was im Vertrag steht zur Dauer des Vertrages und dem alten Vertrag. Gerne prüfe ich für Sie den Vertrag vor der Unterschrift entgeltlich (Rechtsschutz übernimmt wahrscheinlich) -dann wenden Sie sich bitte an meine private E-Mail. Reichen Sie schriftl. nach, wielange Sie in EU sind (zur Klarstellung). Gruß, NB
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