Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Jetzt hab ichs kappiert....

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Jetzt hab ichs kappiert....

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(Hallo, die Zahlung ist für die Knappschaft. Sie müssen doch wissen, ob Sie vor dem 400er einen versicherungspflichtigen Job hatten und dieser nach der EZ wieder auflebt. Liebe Grüsse, NB) Hallo Frau Bader, ja vor dem EZ war ich ganz normal angestellt und auch krankenversichert. Mein Chef nimmt mich auch wieder, zumindest für das verpflichtende Vierteljahr. Allerdings werde ich, wenn die 12 Monate EZ um sind wieder mit einem 400 Eurojob anfangen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich mehr Stunden schaffe mit 3 Kindern und einem Schichtarbeitenden Ehemann... Müßte dann die KK das Muterschaftsgeld zahlen? Dann hab ich trotzdem weniger Geld als ohne Mutterschaftsgeld, oder? Liebe Grüße S. Winzig


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Es gibt nach der EZ kein verpflichtendes Viertel-Jahr vor der Kündigung 2. Kommt das 3. Ki9nd in der EZ? Dann bekommen Sie als MG den Anteil der KK, also bis zu 13 €/Tag. Liebe Grüsse, NB


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