Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, nach zwei positiven Schwangerschaftstests, glaube ich, dass es ernst wird. Aber nun zu meinem Problem :D Meine Freundin macht sich Gedanken um ihre berufliche Zukunft. Sie ist seit fast einem Jahr wieder in ihrem erlernten Beruf tätig und denkt, dass sie den Anschluss dahingehend verlieren wird. Sie arbeitet eigenverantwortlich, ist quasi die rechte Hand vom Chef und genießt viele Privilegien. Hört sich super an, wenn das nicht von meiner Arbeitsstelle 450 km entfernt wäre. Auch ich bin bei einer Firma angestellt, wo ich von Anfang an dabei bin, ein hohes Ansehen genieße und mir zu meiner bisherigen Karriere weiteres Vorwärtskommen in Aussicht gestellt wurde. Unsere Familien wohnen in der gleichen Stadt. Ich wohne 150 km und meine Freundin 600 km von jeglicher familiärer Hilfe entfernt. Natürlich habe ich bereits an eine Umsiedlung meiner Person zu ihr gedacht, was mir nach positivem Vorstellungsgespräch, jedoch durch die Weltwirtschaftssituation zunichte gemacht wurde. Des Weiteren, glaube ich, dass ich so weit weg von Familie und Freunden nicht glücklich werden kann. Hört sich alles etwas einseitig an, aber meiner Freundin scheint es nur um die spätere Wiederaufnahme ihres Berufs zu gehen, was man ja auch bei mir machen könnte. Vielleicht ist nach Schwangerschaft und Elternzeit die Wirtschaftskrise auch vorbei, was mich dennoch vom Jobwechsel abhalten würde, denn als Letzter der kommt ist man auch der Erste der geht. Ich wäre nicht bereit meine junge Familie diese Unsicherheit auszusetzen. Ich verdiene jetzt schon 1800 € netto, was 600 € mehr ist als meine Freundin bekommt. Nun zu meinen Fragen... endlich ;) Wie viel Zeit bleibt mir und meiner Freundin, unter maximaler Ausnutzung der Elternzeit und des gesetzlichen Rahmens, eine entsprechende Entscheidung zu treffen bzw. eine neue Arbeitsstelle zu finden, ohne dass sie ihre bisherige Arbeitsstelle verliert? Wann kann ich sie frühestens zu mir holen? Ab wann wäre sie von der Arbeit befreit? Auf welche finanzielle Lage müssten wir uns einstellen? Welche Unterschützungen könnten abgerufen werden? Ich weiß, dass es für so etwas keinen Masterplan gibt, aber was würden Sie empfehlen? Vielen Dank und freundlichen Gruß Thomas
Hallo, erst mal nicht kündigen u für die EZ umsiedeln. Dann kann man immer noch sehen, was wird. Dabei lassen ich bewusst offen, WER von Ihnen die EZ nimmt und umsiedelt-das können nämlich beide. Freistellung bei der Mutter liegt (wenn es kein BV gibt) ab Beginn des Mutterschutzes, also 6 Wo. vor der Geburt, vor. Für den Vater ab Beginn der EZ, am besten ab der Geburt. Liebe Grüsse, NB
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