Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist das so richtig ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist das so richtig ?

Mitglied inaktiv

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Hallo, bin neu in diesem Forum da ich eine für uns ganz wichtige Frage habe. Mein Mann hat aus seiner ersten unehelichen Beziehung ein 7jährige Tochter für die er entsprechend den Jugendamtsbescheiden immer Unterhalt gezahlt hat ( nicht die volle Höhe da geringes Einkommen) und auch einen Titel besitzt. Nun haben wir heute einen zweiten Brief vom Rechtsanwalt bekommen und ein paar Passagen daraus empfinden wir als sehr ungerecht und würden gern dazu ein paar Meinungen von euch bekommen. „..Der Hinweis auf Ihre Unterhaltsverpflichtungen für Ihr weiteres Kind ist nicht nachzuvollziehen. Natürlich müssen Ihre sämtlichen Kinder berücksichtigt werden. Gesonderte Absprachen mit der Kindesmutter und dem Jugendamt sind für unsere Sache nicht von Interesse“... Wird unser gemeinsames nichteheliches Kind nicht berücksichtigt weil wir in einem gemeinsamen Haushalt wohnen ? „...bekannt, dass Sie im Haus Ihrer Lebensgefährtin wohnen. Da dies bei ehelichen oder auch nichtehelichen Lebensgemeinschaften durchaus üblich ist, gehen wir davon aus, dass Sie dort mietfrei wohnen. Mietfreies Wohnen ist eine Einkommensposition, die bei der Ermittlung von Unterhaltsverpflichtungen zu berücksichtigen ist. Sollten wir von falschen Voraussetzungen ausgehen, bitten wir um Nachweis des Mietvertrages und Ihrer entsprechenden Zahlungen. ....“ +entsprechenden Hinweis auf Versteuerung. Wir haben kein Mietvertrag und das Haus steht im Grundbuch auf meinen Namen, da es vor meine jetzigen Beziehung gebaut wurde und der Kreditvertag auf mich und meinen Ex-Partner läuft. Die Raten ( 1000 €) müssen wir natürlich (!!!) gemeinsam tragen. Dank unserer relativ geringen Einkommen ist dies gar nicht anders möglich. Wir sind eine Familie und müssen durch die für unsere Region sehr hohen monatlichen Belastungen alles gemeinsam bezahlen und das ist eigentlich schon zu knapp. Ich verstehe das echt nicht. Werden wir jetzt bestraft, weil er nicht im Grundbuch steht ? Er wohnt doch hier nicht kostenlos !!!! „... Zwar haben Sie berreits eine entsprechende Unterhaltsurkunde errichtet. Diese sieht jedoch noch den hälftigen Abzug des staatlichen Kindergeldes vor. Dies entspricht nicht mehr der den aktuellen gesetzlichen Gegebenheiten.....“ So wurde es aber immer vom Jugendamt berechnet ?!! „ den Zahlbetrag sehen wir bereits für November 2007 entgegen.“ ? Ich hoffe, dass ich hier ein paar Antworten bekomme, ob dies alles so rechtens ist. Vielen Dank im vorraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise-eine Einzelberatung darf ich hier nicht machen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Das einzige was ihn bindet ist die Unterhaltsurkunde des Jugendamtes. wenn die Mutter weiteren Unterhalt will, dann soll sie bitte auf Abänderung des Unterhaltstitels klagen. Selbstverständlich wird das zweite Kind angerechnet. Sieh es andersrum: Die Mutter versucht halt mehr zu kriegen und Anwälte kennen alle Kniffe, mit denen man es versuchen kann. Ist ihr Job (gell Fdrau Bader!?!) und das sollte man erst mal möglichst emotionslos sehen. Er soll ich an das Jugendamt wenden wo die Urkunde erstellt wurde. Die Mietzahlungen (Hausabtrag) kann er ja nachweisen. Viele Grüße Désirée


Mitglied inaktiv

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Danke ! Mann ich habe echt so ein Schiss. Es reicht so schon vorn und hinten nicht nd wir abeiten beide mehr als 40 Stunden die Woche. Klar steht dem Kind der Unterhalt zu, aber es kann doch nicht so sein, dass mein Freund sich an unserem Familienleben gerade mal mit 150 € beteiligt und sein 1. Kind 230 € Unterhalt bekommt. LG sakua


Mitglied inaktiv

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muss ich dann ohne dass alles beim Anwalt vorliegt und geprüft wurde den neuen extrem höheren Betrag zahlen (wie vom Anwalt verlangt) oder erstmal weiterhin dass was vom Jugendamt berechnet wurde ? Danke !


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