Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ist das Kindesentziehung/entfürhung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Ist das Kindesentziehung/entfürhung?

Tiffy2012

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Hallo, eine Freundin will von Sachsen wieder nach Berlin mit ihrem Kind ziehen. Sie ist verheiratet mit dem Kindsvater und beide habe das Sorgerecht. Sie hat sich von Ihm getrennt, da sie aber angst vor ihm hat ( er hat ihr gedroht) will sie in einer nacht und nebel aktion ausziehen ( nach Berlin) sie hat auch schon 3 Tage nach Ankunft einen Termin beim Jugendamt in Berlin. Kann der Kindsvater gegen sie rechtlich wegen Kindesentziehung/entführung vorgehen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das ist höchst problematisch. also: Zunächst einmal ist wichtig, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Auch wenn die gemeinsame Sorge nach einer Trennung beibehalten wird, ist es bei den Familiengerichten häufig üblich, einem Elternteil (meist dem Vater) auf Antrag des anderen (meist der Mutter) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. Dies erfolgt mit der Begründung dies würde dem Kindeswohl am besten entsprechen (§1671 BGB). Der Elternteil mit dem alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht kann anschließend völlig legal den Wohnort wechseln, unabhängig von der Entfernung und der Beziehung des Kindes zum Elternteil, der kein Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Das Wohl und der Wille des Kindes spielt dabei in der Regel keine Rolle. So. Und jetzt ein Urteil dazu: Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen. OLG Dresden, 10 UF 433/02 Schauen Sie dazu auch mal bei: www.vaeternotruf.de/aufenthaltsbestimmungsrecht.htm http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm http://www.vatersein.de/modules.php?name=eBoard&file=viewthread&tid=926 Dabei ist ein ganz interessanter Satz: In der Praxis ist es häufig so, dass Mütter, auch dann wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, unter Mitnahme des Kindes in weit entfernte Ortschaften ziehen, ohne den Vater um Zustimmung zu bitten. Ist die Mutter erst einmal weggezogen, drücken die zuständigen Gerichte in der Regel beide Augen zu. Das hat natürlich nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, im Gegenteil, sondern mit der auch bei den Familienrichtern noch immer vorherrschenden Mütterideologie und einer gewissen Portion Bequemlichkeit. Der Richter ist schlicht froh, wenn er durch den Umzug der Mutter nicht mehr zuständig ist, soll sich doch der Richter am neuen Wohnort mit den Eltern rumärgern. Liebe Grüsse, NB


Pamo

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Theoretisch ist das Kindesentzug. Doch wo kein Kläger, da kein Richter. Würde er seine Zustimmung geben oder wird er mit dem Umzug nicht einverstanden sein? Warum zieht sie denn nach Berlin? Wenn es vor Gericht geht, dann muss sie gute Gründe vorweisen, bspw. einen Job in Berlin den sie in Sachsen nicht hat. Allerdings könnte ihr die heimliche Aktion zum Nachteil ausgelegt werden. Die Zustimmung KANN richterlich ersetzt werden, aber es schaut so aus als ob dies meist nicht ganz einfach ist. Viel einfacher ist es wahrscheinlich, wenn sie im gleichen Ort eine eigene Wohnung nimmt. Leider haben wir hier im Forum Fälle beobachten können, wo Väter nach Umzügen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht bekamen und das Kind zurück geführt werden musste. Wie alt ist das Kind und ist es in einen sozialen Kontext (Kindergarten oder Schule) eingebunden? Hat der Vater aktiv betreut oder nicht?


Sternenschnuppe

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Ja , ist es. Klar, wo kein Kläger, da kein Richter, aber wenn er zu Polizei und Gericht geht, dann könnte es passieren, dass die Kinder ganz bei ihm landen. Stichwort : Bindungsintoleranz


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