Mami2017io
Der Vater meiner Tochter wir haben gemeinsames aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht hat das Kind nicht wie vereinbart nach Hause gebracht und ist zudem mit unserer Tochter einfach weggefahren. Ich habe dem nicht zugestimmt. Im Vorfeld habe ich ja aich schön geschrieben. Ich weiß nicht wann ich mein Kind wiedersehe. Kann er es einfach so behalten? Das Kind ist bei mir gemeldet. Es hat seinen lebensmittelpunkt bei mir. Der Vater hat dem zugestimmt. Schriftlich! Das Jugendamt macht nichts und die Polizei auch nicht. Das kann doch nicht sein?
Hallo, Antwort siehe unten Liebe Grüße NB
Strudelteigteilchen
Nein, das kann er nicht. Ich verstehe auch die Reaktion von Jugendamt und Polizei nicht. Mein Ex-Mann hat mal die Kinder nicht zurückgebracht. Damals lief noch das Verfahren auf Zuweisung der Ehewohnung und ABR, wir waren also alle an der gleichen Adresse gemeldet. Es gab lediglich eine vom JA moderierte Vereinbarung, an welchen Tagen wer für die Kinder "zuständig" ist Als er die Kinder an einem von "meinen" Tagen mit den Kindern wegging, rief ich die Polizei, die ihn sofort suchte und die Kinder zu mir brachte. Das JA war nicht involviert, es war ein Samstag.
Mitglied inaktiv
Ich habe so einen Fall miterlebt, da tat die Polizei nichts - ein ganzes langes WoE lang - während die Mutter einen Nervenzusammenbruch erlitt. Erst als sich (nachträglich) herausstellte, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht hatte, wurde das Jugendamt tätig. Ich habe mich auch sehr gewundert.
Mami2017io
Ich kann das auch nicht nachvollziehen. Ich sitze seit Freitag hier und weiß nicht wann ich mein Kind wiedersehe. Mir wurde nur gesagt ich soll am Montag einen Anwalt aufsuchen. Super
Mitglied inaktiv
Nein, unter den Voraussetzungen sollte die Polizei eigentlich tätig werden. Und ich würde den Anwalt am Montag auch gleich darum bitten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen.
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