Mitglied inaktiv
Gerade hier gefunden, evtl ist es ja noch interessant. Wobei es wohl Österreich betrifft, denke aber mal für Deutschland dürfte es ähnlich sein. https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Mutterschutz--Elternkarenz-und-Elternteilzeit/Beschaeftigungsverbot.html
Hallo, ich wäre da mit dem Vergleich anderes Rechtssystem vorsichtig. Ähnlich ist nicht gleich Liebe Grüße u danke trotzdem NB
Mitglied inaktiv
Danke :-)
Mitglied inaktiv
Das Dokument aus Österreich ist interessant, aber wir haben in D eine andere Rechtsprechung und auch eine andere Abgrenzung AU/BV. Österreich hat offensichtlich versucht, eindeutige Kriterien für BV zu erlassen. In D ist es z.B. erlaubt bis zur Geburt zu arbeiten, in Ö ist das mit Bußgeld belegt. In Ö ist der AG beim BV nicht zur Lohnfortzahlung verpflichtet, in D schon. Ich finde es lesenwert, aber das darf keinesfalls dazu führen, dass werdende Mütter in D sich auf diese Regelung berufen, den sie gilt bei uns nicht. Insofern könnte es auch Verwirrung stiften.
Mitglied inaktiv
Deshalb schrieb ich ja extra das es vor allen Österreich betrifft und mit Deutschland nur ähnlich sein dürfte. es ging auch nicht um Mutterschutz sondern um mögliche Kriterien bezüglich der Unterscheidung BV oder AU. Und auch nicht darum wer wann was zahlt.
Mitglied inaktiv
Wir können tatsächlich alle lesen Uriah :-) Sie schrieb ja das es nicht deutsches Recht ist ...
Mitglied inaktiv
Die Unterscheidungskriterien sind bei uns anders. Es gibt bei uns keine "Liste" von Indikationen bei denen man BV oder AU bekommt. Private Webseiten haben solche Listen erstellt, aber die sind irrelevant.
Mitglied inaktiv
Oh man, das nächste Mal suche ich lieber stundenlang in den alten Beiträgen und schicke dann demjenigen direkt eine PM.
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