afri2019
Sehr geehrte Frau Bader, es steht ein Verdacht auf sexuellen Missbrauch (Zwillingsmädchen 4 Jahre alt) im Raum und der kann aber nicht bestätigt und entkräftet werden. Kann nur aufgrund des Verdachts und falscher Behauptungen/ Intrigen (Aussage gegen Aussage) das Jugendamt vom Gericht veranlassen die Kinder herauszunehmen bzw. die alleinerziehende Mutter dazu zwingen in ein 24 Stunden betreutes Wohnen mit ihren Kindern zu gehen? Wie kann sie sich dagegen wehren? Gilt in Deutschland nicht das Unschuldsprinzip und muss das nicht klar nachgewiesen werden? Die Mutter hat weder etwas vom LKA och etwas von der Polizei bekommen. Danke. MfG
Hallo, das JA prüft nicht, wer wo Schuld ist. Es muss nur Kinder vor (möglichen) Gefahren schützen. Psychologen werden eingesetzt, die können idR herausfinden, ob da was wahres dran ist. Ein Verfahren ist nicht unbedingt etwas schlechtes. Liebe Grüße NB
cube
Solange keine Anzeige wegen Kindesmißbrauchs vorliegt, kommt auch nichts von der Staatsanwaltschaft, Polizei etc. Allerdings hat das JA bei solchen Verdachtsfällen natürlich die Pflicht, die Kinder zu schützen. Auch ohne Anzeige. Du schreibst "Aussage gegen Aussage", falsche Behauptungen/Verdächtigungen - das JA weiß also nicht, ob die Behauptung zutrifft oder nicht, muss aber sicherstellen/prüfen, was dran ist. In so fern macht die Auflage des betreuten Wohnens Sinn. Wer wird denn überhaupt des Mißbrauchs beschuldigt? Die Mutter? Wenn ja, soll natürlich ein Auge darauf geworfen werden, wie das Verhältni und der Umgang zwischen Mutter und Kindern ist. Wenn es der Lebensgefährte oder eine sonstige Person aus dem nächsten Umfeld ist, gilt gleiches - das betreute Wohnen dient dem Schutz der Kinder und der Beobachtung, ob die Vermutung zutreffen könnten. Es geht vorrangig um die Kinder! Nicht darum, ob die Mutters ich ungerecht behandelt fühlt. der Verdacht des Mißbeauchs ist ein sehr schwerwiegender. Das JA würde sich zu Recht in Teufels Küche bringen, das ganze einfach laufen zu lassen. Das hat nichts mit Unschuldsvermutung zu tun. Es Besteht ein Verdacht und solange der nicht entkräftet ist, hat das JA die Pflicht, die Kinder zu schützen. Dagegen unternehmen kann sie ihrerseits Anzeige wegen Verleumdung/übler Nachrede etc stellen.
afri2019
Die Mutter ist alleinerziehend und hat keinen Partner oder Lebensgefährten. Der Kontakt zwischen Mutter und Kindern ist sehr gut und die KIta kann das auch bestätigen. Die Kita hat auch gesagt das sich die Kinder nicht verändert haben bzw. etwas geäußert haben. Es werden falsche Behauptungen aufgestellt das die Mutter wechselnde Männerbekanntschaften hat was aber nicht stimmt. Ich kenne einen Fall da wird einem alleinerziehenden Vater wo auch ein starker Missbrauchsverdacht und eine Kindeswohlgefährdung im Raum stehen nichts gemacht. Er dafür bekannt das er aggressiv ist, die Kinder verbal demütigt, usw. und er überfordert ist. Angeblich kann da nicht eingegriffen werden und das Jugendamt macht trotz eindringlicher Aufforderung der Kindesmutter nichts. Obwohl Beweise vorliegen. Man kann doch aufgrund von falschen Behauptungen nicht einfach der Mutter die Kinder wegnehmen.
cube
Aber die Kinder werden ihr doch nicht weg genommen - sie soll doch gemeinsam mit diesen in betreute Wohnen? Aber ich denke, Frau Bader ist da die bessere Ratgeberin und kann auch eher raten, was man dagegen tun könnte. Bzgl. Unschuldsvermutung: das heißt ja nur, dass jeder auch unschuldig sein könnte und auch in diese Richtung ermittelt werden muss. Die Unschuld kann ja nur durch Ermittlungen bewiesen werden. Oder Fakten, die jemand zweifelsfrei darlegen kann. Bis jemand "im Sinne der Anklage" schuldig gesprochen wurde auf Grund der Beweislage gilt eben auch die Unschuldsvermutung (daher die oft gelesenen Formulierungen "der mutmaßliche Täter", "vermutlich" etc.). Es heißt aber nicht, dass derjenige, gegen den ein Verdacht geäußert wurde, automatisch erst mal unschuldig ist, nur weil er das so sagt und noch nichts (weder Schuld noch Unschuld) eindeutig bewiesen sind.
Strudelteigteilchen
Zunächst mal: Mit dem Finger zeigen auf andere Fälle, wo es nicht gut läuft, ist kindisch und wenig zielführend. Es gibt keine Gleichheit im Unrecht. Sind die Kinder denn schon in Obhut genommen worden? Grundsätzlich ist ein Gerichtsverfahren ja nix Böses - im Gegenteil. Da soll geklärt werden, wer denn nun Recht hat, das ist die primäre Aufgabe eines Gerichts. Das Jugendamt spricht keine Urteile, das kann und darf es nicht. Hat die KM einen Anwalt? Wenn nicht, sollte sie sich einen suchen.
afri2019
Die Mutter hat noch keinen Anwalt gefunden, angeblich hat der Vorgesetzte mit der Pflegerin eine Anzeige bei der Polizei gemacht aber die Mutter hat nie etwas bekommen. Entweder sollen ihr die Kinder weggenommen werden oder sie muss in ein betreutes 24 Wohnen. Das Jugendamt wäre doch in der Beweispflicht aber die stützen sich nur auf die falschen Behauptungen und das der Verdacht nicht bestätigt bzw. nicht ausgeräumt werden konnte. Wenn nichts bewiesen werden kann und es auch keine Indizien für den angeblichen Missbrauch gibt, kann das doch nicht allein ausreichen um zu sagen das die Kinder herausgenommen werden sollen bzw. die Mutter ins Betreute Wohnen muss. Ich find es nur komisch das nichts von der Polizei oder dem LKA kam, die Meldung wurde ihr nur durch das Jugendamt bekannt gegeben.
luvi
Hallo, Darf ich dich mal fragen, welche Rolle du bei dem ganzen spielst? Was ich so rauslese, ist, dass du nicht die Mutter bist. Das hätte ich nämlich zuerst gedacht. Bist du eine Bekannte, die das von der Mutter weiß, oder hast du das über 5 Ecken gehört. Für mich gibt es da ein paar Ungereimtheiten in der Vorgehensweise. Das Jugendamt hat eine Anzeige bei der Polizei gemacht? Aufgrund welcher Tatsachen? Wer behauptet, dass die Kinder missbraucht werden? Was hat das Jugendamt bisher gemacht? Würde das JA tatsächlich eine Gefährdung durch die Mutter sehen, können die Kinder auch in Obhut genommen werden. Ohne Einverständnis der Mutter. LG luvi
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