Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

innerhalb 15 Monaten 2.Kind

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: innerhalb 15 Monaten 2.Kind

wepse

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Hallo wir haben am 26.06.2014 Zwillinge bekommen - Mein Mann ist zu Hause (14 Monate Elternzeit) bis zum 01.08.2015 wollte dann wieder voll arbeiten gehen und die Kinder in die U3 betreuung zu Tageseltern. Nur - alles kam anders - ich bin wieder schwanger - errechneter Termin 24.09.2015 1. Wovon würde das Elterngeld berrechnet, wenn mein Mann weiter zu Hause bleiben würde? 2. Wenn wir die Zwillinge nicht in die U3 Betreuung geben würden - wie ist das dann mit dem Betreuungsgeld Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Das EG wird nach den letzten 12 Mo. vor der Geburt gerechnet. Monate mit bezug von EG bleiben unberücksichtigt. Wenn er also zuhause bleibt, zählen einige Monate mit Null und einige werden von vor der Geburt genommen 2. Das Betreuungsgeld wird grundsätzlich ab dem 15. Lebensmonat des Kindes gezahlt. Wird Elterngeld bezogen, so kann das Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat, nämlich mit Beendigung des Elterngeldbezugs in Empfang genommen worden. Es wird jedoch immer nur längstens für 22 Monate gezahlt, und das bei Ihnen doppelt. Liebe Grüße NB


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