peekaboo
Folgender Fall: Geburt des Kindes: Dez 2003 Eltzernzeit bis Dez 2006 Kündigung durch AG April 2007 Danach nicht wieder Versicherungspflichtig gearbeitet und auch kein ALG1 beantragt aber auf Minijob Basis. War gestern beim Arbeitsamt. Habe noch Restansprüche von dieser "Arbeitslosigkeit". und die nette Dame vom Arbeitsamt hat zu mir gesagt, da ich diesen Minijob schon länger als 18 Monate habe, wird dieser NICHT auf das ALG angerechnet werden. Vielleicht trifft das ja auf die ein oder andere von Euch zu... LG Peeka
Aber dann erfüllen Sie die Anwartschaften doch nicht mehr...*grübel* http://www.arbeitsagentur.de/nn_25634/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Allgemein/Anwartschaftszeit.html
peekaboo
Habe vergessen zu schreiben, dass ich apr 2007 eien monat arbeislos gemeldet war.... Vielleicht hat das damit was zu tun Lg Peeka
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