Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Individuelles BV und befristeter Arbeitsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Individuelles BV und befristeter Arbeitsvertrag

Mellie1986

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Hallo, leider habe ich bisher in diesen Foren keine Antworten auf meine Fragen erhalten, daher meine Fragen wie folgt. Ich habe am 06.06.16 ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 23.12.16 unterschrieben. Im Juli war der Schwangerschaftstest positiv. Am 18.08.16 habe ich ein Individuelles Beschäftigungsverbot bekommen: „Aufgrund schwangerschaftsbedingter Beschwerden wird mit sofortiger Wirkung für die o.g. Patientin nach § 3 Abs. 1 MuSchG ein absolutes Beschäftigungsverbot ausgesprochen.“ (Aufgrund Mobbing durch die Zeitarbeitsfirma) Ich habe mich nun vorsorglich zum 24.12.16 arbeitslos gemeldet, da mein Vertrag ja ausläuft. Meine 1. Frage: Können die mir bedingt durch das BV mein ALG 1 verweigern, weil Sie sagen dass ich nicht vermittelbar bin? Ich würde ja eh nur Leistung vom 24.-26.12.16 erhalten, da ich am 27.12. in den Mutterschutz gehe. Das BV ist ja gültig während der Beschäftigung oder auch darüber hinaus? Meine Ärztin hat kein Datum angegeben wie lange es gültig ist. Würde es helfen das BV aufheben zu lassen, damit ich die 3 Tage von der Arbeitsagentur bezahlt bekomme? Wenn die die Zahlung verweigern würden, dann würde ich von der Krankenkasse kein Mutterschaftsgeld erhalten das wäre sehr schlecht. Das bekäme ich in der Höhe des ALG 1 oder? Meine 2. Frage: Ich habe noch einen Rest Urlaubsanspruch von 12 Tagen. Die muss die Zeitarbeitsfirma mir auszahlen oder nicht? Kann die Arbeitsagentur sagen, dadurch dass ich noch Urlaubsgeld bekomme, dass Sie mir die 3 Tage kein Geld geben? (Habe noch einen Restanspruch ALG 1 von 4,5 Monaten) Meine 3. Frage: Kann ich von der Firma verlangen meinen Vertrag für die 3 Tage zu verlängern? Damit mir keine Nachteile entstehen…..und 3 von den 12 Tagen Urlaubstagen an den Arbeitsvertrag hinten ran hängen? Ich muss dazu sagen, dass ich mit denen bezüglich Lohnfortzahlung beim Arbeitsgericht war und unser Verhältnis nicht gut ist. Meine 4.Frage: Wie würde es aussehen, wenn das BV aufgehoben werden würde und ich stattdessen bis Beginn des Mutterschutzes krankgeschrieben werden würde, oder auch länger. Bekäme ich dann Krankengeld als Übergang und danach dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse in Höhe Krankengeld? Oder kann sich die Krankenkasse quer stellen da das ein befristetes Arbeitsverhältnis war und ich nicht gekündigt wurde oder der Gleichen? Vielen vielen Dank für Ihr kommenden Antworten!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Können Sie grds. gar nicht arbeiten, egal welche Tätigkeit? Dann wird sich die Agentr f Arbeit evtl. querstellen - es ist problematisch 2.In der Zeit der Urlaubsabgeltung ruht der Anspruch aus Alg . Geregelt ist das im §157 SGB III. 3. Nein 4. Dazu muss man wissen, wie Sie kk-versichert sind. Im übrigen klingt das nach Krankschreibung ohne Krankheit - da dies von strafrechtlicher Relevanz ist, kann ich dazu nichts sagen Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Ein individuelles BV muss auch den Zeitpunkt beinhalten wie lange es gilt. Wenn nichts drauf steht, gilt es bis Beginn Mutterschutzfrist. Demnach bist du nicht vermittelbar. Das BV gilt für jede Tätigkeit bei jedem Arbeitgeber, wenn nichts anderes drauf angegeben ist. Aufheben: Das BV ist kein Wunschkonzert. Entweder du hast individuelle gesundheitliche Gründe, die ein BV erfordern oder du hast keine. Dann ist es anfechtbar. Du kannst von der Firma gar nichts verlangen außer die Auszahlung der Urlaubsansprüche. zu 4.) Darüber kannst du nicht entscheiden, das entscheidet immer der Arzt im eigenen Ermessen. Die Frage erübrigt sich. Es klingt sehr nach Trickkiste, um mit allen Mitteln den größtmöglichen Gewinn zu erzielen, und es hinterläßt sicher bei allen Beteiligten nicht gerade einen guten Eindruck.


Mellie1986

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Zu Ihrer 1. FRAGE Frau Bader Das individuelle BV habe ich bezogen auf den Arbeitsplatz bekommen aufgrund von psychischen Belastungen. Wurde gemobbt aufgrund meiner Schwangerschaft :-( d.h. nicht das wenn das Arbeitsverhältnis endet am 23.12. Das Ich ab 24.12. Nicht vermittelbar wäre. Zu 4. Ich habe seit einer Woche starke Rückenschmerzen und weiß nicht ob eine Krankmeldungen richtig wäre. Habe mir noch keine geben lassen. Was steht denn dann im Vordergrund? BV oder Krankmeldung? Lg


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