Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, während meines Erziehungsurlaubes arbeite ich auf 630,-DM Basis bei einem anderem Arbeitgeber. Meine Frage diesbezüglich lautet, ob man in diesem Arbeitsverhältnis individuell von Arbeitgeberseite vertraglich die Zahlung von Krankengeld als auch bezahlten Urlaub ausschließen kann. Ich weiß, daß mir diese Leistungen im Normalfall zustehen würden. Vielen Dank für die Beantwortung der Frage! Mit freundlichen Grüßen Peggy R.
Liebe Peggy, derartige Dinge sind unabdingabr,d.h., sie können vertraglich nicht ausgeschlossen werden-sonst würde es jeder AG tun. Gruß, NB
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