vhope78
Sehr geehrte Frau Bader, kurz zur Vorgeschichte: 42Jahre, aktuell 24.SSW, ledig, seit Ende Oktober 2018 mit starken Depressionen krankgeschrieben und in Therapie (drei Monate stationär, Reha, Psyrena, Ambulant), mein Zeitvertrag ist im Dez.2020 ausgelaufen, im April 2021 habe ich mich auf "eigenen Wunsch gesund" schreiben lassen um arbeiten zu gehen, im Anschluss war ich weiterhin arbeitslos gemeldet und ähnlich dem Hamburger Modell selbstständig Arbeitsalltag "geübt", es erfolgte keine neue Anstellung, kein Arbeitsendgeld, meine erste Schwangerschaft endete im Juli 2020 mit stiller Geburt und erneuter AU, es folgte die sofortige Aussteuerung der KK wegen "erneuter psychischer Erkrankung", neuer Arbeitslosenantrag (erweitert) auf §135 wegen andauernder Krankheit, Organisation eines teilstationären Krankenhausaufenthaltes welcher seit Januar 2021 auch durchgeführt werden kann. Mein Arbeitslosengeld ist am 24.4.21 ausgelaufen, nach Beratung mit Arbeitsamt und Sozialarbeitern habe ich notgedrungen bereits im Januar 2021 einen Antrag auf befristete EU-Rente gestellt. Dieser ist bis heute (30.4.21) noch "in der Bearbeitung". Vorsichtshalber und mit Rücksprache Arbeitsamt und Sozialarbeiter habe ich am 21.4.21 zunächst telefonisch einen Antrag auf Hartz IV gestellt. In Zusammenarbeit mit der Sozialarbeiterin und dem Jobcenter werde ich diesen (hoffentlich) bis zum 5.5.21 schriftlich eingereicht haben. (hierzu Aussage der RV: wenn Hartz IV beantragt wird, muss die die EU Rente neu berechnet werden, Rücksprache mit dem Amt erfolgen, sprich weitere Verzögerung der Rentenzahlung sind vorprogrammiert) Ich gehe allerdings davon aus, das mir Hartz IV nicht bewilligt werden wird, zumindest keine Geldleistungen. Gestern bekam ich den Endbescheid vom Arbeitsamt mit dem Hinweis das ich als "Nichtbezieher" weder kranken- noch rentenversichert bin. Nun zu meinen Fragen: 1) Wo, wie und zu welchen Preis kann ich mich freiwillig versichern? 2) Wer trägt die aktuellen Kosten für die Tagesklinik solange ich keine KV habe? 3) Springt hier das Jobcenter oder die RV auch rückwirkend ein? 4) Was passiert wenn beide Anträge abgelehnt werden? Keine KV? Keine RV? Keine Kostenübernahme für Therapie/Geburtsvorsorge/Geburt/ allg. ärztliche Versorgung/ Hebamme? Kein Elterngeld/ Mutterschaftsgeld??? Ich breche gerade in totale Panik aus. Eigentlich hatte ich bei der KK einen Sozialbetreuer beantragt um alle relevanten Anträge rechtzeitig und richtig stellen zu können. Aber der wird (laut Aussage heute) wohl auch nicht bewilligt werden. Ohne die TK hätte ich gar keinen Kontakt zu Sozialarbeitern, ohne die Therapeuten überstehe ich die Woche nicht. Ich hatte schon mit der ersten AU meine Probleme, aber jetzt weis ich wirklich nicht mehr weiter. Ich will dieses Kind unbedingt und auch gesund auf die Welt bringen und auch wieder selber für uns beide sorgen können, aber momentan bin ich einfach nur noch verzweifelt und an meinen Grenzen. Ich würde mich über eine schnelle Rückmeldung sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen vhope78
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Bitte suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf (mit Beratungshilfeschein). Liebe Grüsse, NB
peekaboo
Nicht... allerdings Solltest du deine Anfrage allgemeine verfassen, da deine Anfrage sehr lang und sehr speziell ist. Oft "kann"Frau Bader diese Frage nicht beantworten und verweist auf eine richtige Rechtsberatung hin..
Mörchen17
Warum gehst Du davon aus, dass Dir keine Leistungen vom Jobcenter bewilligt werden? Wenn Du derzeit kein Einkommen hast und kein Vermögen, von dem Du leben könntest, ist das Jobcenter für Dich zuständig und Du bist (ich gehe davon aus, dass Du bislang schon gesetzlich krankenversichert warst) für die Zeit des Leistungsbezugs beim Jobcenter auch weiterhin gesetzlich krankenversichert. Das Jobcenter gewährt Leistungen mit Wirkung ab dem Ersten des Monats, in dem man einen Antrag gestellt hat. Das Verfahren bei der Rentenversicherung läuft hiervon unabhängig weiter. Die Aussage der Rentenversicherung bezieht sich vermutlich darauf, dass das Jobcenter, wenn Dir tatsächlich die EU-Rente bewilligt werden sollte, einen Erstattungsanspruch gegen die Rentenversicherung hätte, der bearbeitet werden muss. Die Frage ist allenfalls, ob das Jobcenter Dich "zurückweisen" kann mit der Begründung, dass Du ja erwerbsunfähig seiest und somit nicht berechtigt, Hartz IV zu beantragen (für Erwerbsunfähige gibt es Grundsicherung vom Sozialamt), aber wenn Dein Arzt Dir aktuell Arbeitsfähigkeit bescheinigt, dürfte das kein Problem sein.
KielSprotte
Ich muss mich peekaboo anschliessen: das wird Frau Bader nicht alles lesen und beantworten. ABER - was ist denn mit dem Kindsvater? Wenn das Kind auf der Welt ist, hat es einen Anspruch auf Unterhalt und du auf Betreuungsunterhalt. Wenn ihr zusammenlebt, geltet ihr Bedarfgemeinschaft - also sein Einkommen wird dann herangezogen und angerechnet. Das kann dann tatsächlich bedeuten, dass dein Hartz4 Antrag abgelehnt wird. Was ich nicht verstehe ist dein privates HH-Modell?! Wo hast du denn im letzten Monat gearbeitet? In deiner alten Firma? Was sagt denn die BG dazu? Wie hat die Firma dich da gemeldet? Als Praktikantin? Denn auch bei einer unentgeltlichen Beschäftigung muss eine Anmeldung erfolgen.
vhope78
Hallo peekaboo, Mörchen17, KielSprotte und MamaausM, erstmal vielen lieben Dank für eure verständnisvollen Hinweise. Eure Unterstützung weiß ich zu sehr schätzen. Leider habe ich ein paar Daten fehlerhaft eingetragen, und eine Info vergessen, darum habe ich eben eine korrigierte Anfrage gesendet. Allerdings weis ich nicht wie ich die Anfrage kürzen könnte, den die Problemstellung ist für mich einfach zu komplex. Und ich habe ja schon viele Dinge unternommen um gerade nicht in eine solche Situation zu geraten. Und ehrlich, selbst wenn unser deutsches Sozialsystem immer wieder hoch gelobt wird- und ich bin froh das es das auch für mich gibt- gerade wenn man krank und „schwer von Begriff“ ist, ist es echt schwer zu durchblicken und leider sehr leicht Fehler zu machen, welche langfristige Konsequenzen nach sich ziehen. Und da kann mein Baby nicht dafür! Danke für den Hinweis mit der Grundsicherung vom Sozialamt, dies könnte eine Lösung sein. Kannte ich bisher nicht, und werde mich mal beraten lassen bzw. recherchieren. Natürlich gibt es einen Kindsvater, wir leben getrennt und die Vaterschaft soll bereits im Vorfeld (auf meinen Wunsch hin) anerkannt werden. Wir sind/waren aber nicht verheiratet, und er lebt nicht in Deutschland daher ergibt sich zwar eine Unterhaltspflicht aber keine Absicherung in Bezug auf KV, RV etc. und schon gar nicht im jetzigen Moment. Zum HH-Modell, wenn ich die Frage richtig verstehe. Ich war 2020 zum Kindvater gezogen und habe in seinem Betrieb gearbeitet. So konnte ich mir die Zeit besser einteilen, sozusagen "üben" und musste nicht täglich fahren etc. Leider hat sich in den drei „Versuchsmonaten“ rausgestellt, dass das Zusammenleben und Arbeiten mit ihm und seiner Familie nicht funktioniert oder dauerhaft tragfähig ist. Ich habe zunehmend unter der Gesamtsituation gelitten, meine psychischer Zustand ging bergab und ich musste den Versuch abbrechen, bin wieder ausgezogen und mit der Fehlgeburt in ein noch tieferes Loch gefallen wie vorher. Das alles fällt zeitgleich mit der ersten Corona-Welle zusammen und dem totalen Lockdown damals in der Region zusammen, es waren also auch Alternative Bewerbungen, Kennenlernen von Nachbarn etc. nicht möglich. Ich will nicht rumheulen, viele Schwangere sind seit letztem Jahr von dieser Situation betroffen, aber leichter wird es dadurch auch nicht. Danke noch mal an euch.
MamaausM
Elterngeld gibt es den Mindestsatz Mutterschaftsgeld nur wenn du gesetzlich versichert bist Und warum sollst du keine Grundsicherung erhalten?
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