Birgitmario
Hallo. Ich bin Krankenschwester und im Beschäftigungsverbot. Auch im 450 Euro Job. Darf ich einen anderen Mini Job annehmen während des BV?
Hallo, handelt es sich um ein allgemeines Beschäftigungsverbot vom Arzt oder um einen Beschäftigungsverbot, welches der Arbeitgeber ausgesprochen hat? Außerdem ist die Frage wichtig, ob der Arbeitgeber dem zustimmt. Da er ja den gesamten Lohn weiter zahlt, wird ihn das nicht erfreuen. Liebe Grüße NB
mellomania
stimmt dein AG zu?
Mitglied inaktiv
Wenn der Arzt das BV für jede Tätigkeit ausgestellt hat, dann darfst du keine weitere Tätigkeit aufnehmen.
Mitglied inaktiv
Nein, das geht nicht so einfach. Zuerst ist wichtig zu wissen, ob das BV von den Arbeitgebern oder vom Arzt ausgesprochen wurde. Hat der Arzt das BV ausgesprochen, so ist jede Tätigkeit untersagt. Kommt das BV von den Arbeitgebern, dann müssten die zunächst einem weiteren Nebenjob zustimmen. Wenn Hauptjob und bereits vorhandene Nebenjob zusammen die maximale Stunden erreichen, dann darf auch trotz "Untätigkeit" wegen BV keine weitere Tätigkeit aufgenommen werden. Oder man muss den bereits bestehenden Nebenjob kündigen. Verdiensteinbußen dürfen beim BV nicht entstehen, sodass Sie derzeit ohnehin Gehalt des Hauptjobs und des Nebensjobs bekommen.
Mitglied inaktiv
Was ist die maximale Stundenzahl? Bis 10 Std./Tag laut ArbZG oder 8,5 Std./Tag und 90 Std in der Doppelwoche nach MuSchG?
Mitglied inaktiv
Hier muss differenziert werden: - Für die grundsätzliche Zulässigkeit des Nebensjobs ist die maximale Regelarbeitszeit von höchsten 48 Stunden die Woche zunächst zu beachten. - Erst im zweiten Schritt ist dann das Mutterschutzgesetz zu prüfen. Hier zählt jedoch nur die tatsächlich geleistete Arbeit, da das Mutterschutzgesetz primär eine Überbelastung der Mutter verhindern soll. Wenn die Mutter teilweise wegen BV nicht arbeitet, gib es kein Problem mit dem Schutzzwecke des Mutterschutzgesetzes. - Allerdings gibt es da auch wieder ein ABER ... es wird z.T. auch so argumentiert, dass die Zeiten des Mutterschutzgesetzes auch trotz BV nicht überschritten werden dürfen, da ansonsten eine Bevorteilung durch das BV entstehen würde. Das kann dazu führen, dass Zahlungen aus dem BV anteilig reduziert werden. Dies wird aber unterschiedlich bewertet. Ich persönlich lege es so aus, dass bei mir die Grenze dem Mutterschutzgesetz entspricht... aber das machen andere anders.
Mitglied inaktiv
Danke für die Erklärung!
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