xerox
Ich verlasse das Land und ich nehmen meine tochter mit sie ist 10 jahre alte.ich bin Alleininhaberin das elterrlichen sorge. sie kennen sei Vater nicht,zeit sechs Monate er ist wieder aufgetaucht nach 6 jahre. jugendamt zwang ihn um die Anerkennung der Vaterschaft zu machen von 6 jahre da nach der ist werg .Jetzt ging er vor Gericht, um das umgangsrecht ich hab bei gericht, gesart ich ziehe um in andere stadt aber in Wahrheit verlasse ich das land, ist ein pobleme das ich nicht gesart haben.
Hallo, wer will Ihnen nachweisen, dass Sie Plänen nicht geändert haben? Und wenn Sie im Ausland sind, wird es sowieso schwierig. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Klar ist es ein Problem nachweislich das Gericht zu belügen !!! Das Kind ist erst 10 ,da kann eine gute Bindung noch entstehen. Wieso musste der Vater klagen ? Hast Du ein Kennenlernen verweigert ? Auch wenn er nie da war, jetzt will er es offenbar sein. Wusste das Jugendamt überhaupt seinen Namen oder hast Du den nie angegeben? Eine Feststellung dauert keine 4 Jahre.
Mitglied inaktiv
du wirst deine gründe haben, wenn du flüchten willst, ich wünsche dir dabei alles alles gute!!!
Mitglied inaktiv
Hallo, ja, das kann zum riesen Problem werden. Wenn der Vater vor Gericht zieht, kannst Du im schlimmsten Fall das Sorgerecht verlieren oder Dich wegen Kindesentziehung strafbar machen. Das kann soweit gehen, dass Du mit einem internationalen Haftbefehl gesucht und via Auslieferungshaft nach Deutschland zurückgebracht wirst. Deine Tochter wäre dann von Dir getrennt und weg. Also, dem Gericht SOFORT die Wahrheit sagen.
la-floe
hi, solange du das alleinige Sorgerecht hast kannst du hinziehen, wo du willst. Alles Gute floe
Sternenschnuppe
Kann sie auch. Aber das Gericht belügen das gerade versucht den Umgang zu klären, ist keine gute Idee. Stichwort : Uneidliche Falschaussage.
Strudelteigteilchen
Na ja, aber wegen sowas wird weder ein internationaler Haftbefehl erlassen, noch das Sorgerecht entzogen. Außerdem könnte sie sich ja auch nach der Aussage umentschieden haben. Keiner ist verpflichtet, seine Pläne unverändert beizubehalten, nur weil er sie vor einem Gericht öffentlich gemacht hat ;-).
Sternenschnuppe
Vor Gericht und auf hoher See .... Fakt ist, dass sie gelogen hat. Will jemand das nachweisen, dann wird man das vermutlich können. Falschaussage bleibt es. Aber vermutlich wird hier eh keine Antwort mehr kommen und keiner weiß warum er das Kind bisher nicht sehen wollte,konnte, durfte.. Offenbar wurde er ja auch jahrelang nicht angegeben von ihr.
Strudelteigteilchen
"Will jemand das nachweisen, dann wird man das vermutlich können." Wie denn? Kann doch keiner in ihren Kopf schauen? Außerdem bezweifle ich, daß man sie von irgendwo weither antanzen läßt, nur um zu prüfen, ob sie schon vor der Befragung entschlossen war, ins Ausland zu ziehen, oder den Entschluß erst danach gefasst hat. Und wenn dann möglicherweise ein Job aus dem Nebel auftaucht, den die AP mit Hilfe ihrer Familie in Ganzweitweg ausüben kann, so daß sie aus dem deutschen sozialen Netz rausfällt... Da ist dann das sichere Hemd näher als die potentielle Hose, da bin ich mir sicher. Mein Lieblings-Exmann taucht ein bis zwei Mal im Jahr in Deutschland auf - dennoch ist es den Behörden zu mühsam, ihn mal zwecks einer Befragung zum Thema Unterhalt antanzen zu lassen. Großbritannien ist ja sooo weit weg..... Apropos: Zahlt der Plötzlichkümmer-KV der AP eigentlich Unterhalt? Wäre ja auch interessant.....
Strudelteigteilchen
Natürlich ist es ganz, ganz doll böse und igitt, einen Richter anzulügen *pfui*! Aber das oben antizipierte RIESENProblem wird es mit absoluter Sicherheit nicht geben. Und mit recht großer Wahrscheinlichkeit nicht mal ein Miniproblem.
la-floe
das ist so hanebüchener Nonsens, den du da schreibst. Sorry!! Liebe TO, lass dich nicht verunsichern, nix, aber auch rein gar nix wird da passieren. floe
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