Mitglied inaktiv
hallo. ich bin geschieden, habe aus dieser ehe einen soh 4 jahre alt. seit knapp 2 jahren besteht zum vater kein kontakt in jeglicher hinsicht !! was mache ich, wenn mein neuer partner *neues baby* heiratern wollen??? muss mein exmann erst ein formular unterschereibend as mein sohn den nachnamen meines partners annehman darf unterscheriben?? wann kann ich das alleinige sorgerecht beantragen?? denn mein ex ruft nicht an, scheribt nicht, zahlt nicht NICHTS!! helfen sie mir, was kann ich machen... lieben gruß sabrina
Hallo, bei der Überschrift gebe ich Desirée recht. Ausserdem hat das Kind auch einen Anspruch auf den Vater! Weder die Sorgerechtsübertragung noch die Namensänderung (wenn es seinen Namen trägt) wird ohne seine Zustimmung möglich sein. Aber: vielleicht gibt er das Kind zur Adoption frei. Dann ist es kein Problem mehr. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
hey du mußt zu deinem anwalt gehen und dich mit dem jugenamt in verbindung setzen,wegen dem sorgerecht und dan gibt es auch erst mal ein gerichts termin und den nachnamen kann dein sohn garnicht annehmen,das würde nur gehen wenn er deinen nachnamen tragen würde!! das kind ist in der ehe geboren und trägt bestimmt dan auch den nachnamen des ex ehemannes und deswegen geht das nicht!! lg melanie
Mitglied inaktiv
hey noch was vergessen..das alleinige sorgerecht kannst du nur bekommen,wenn das kindes wohl in gefahr ist und dazu bist du beweis pflichtig lg melanie
Mitglied inaktiv
Hallo Sabrina, Deine Überschrift stösst mir auf.... Dernn: in demMoment, wo Du ein Kind mit einem zweiten Menschen gezeugt hast, ist es niemehr DEIn Kind allein, verstehst Du? Das Kind wird immer einen Vater bzw. Erzeuger haben. Und "Haben" finde ich in bezug auf Kinder auch immer ein unglückliches Wort, da kommen die Kinder immer so als Ware rüber... Eine Einbenennung kann aber durchaus Chancen haben, wenn sie dem Kindeswohl dient. Viele Grüße Désirée
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