Micha1996
Sehr geehrte Frau Bader, wie schon oben zu lesen ist bin ich am überlegen das Alleinige Sorgerecht für mein noch ungeborenes Kind zu beantragen, weil meiner Meinung nach und auch von einigen anderen Personen aus dem Umkreis meiner Ex Lebensgefährtin ob Sie es schafft mit zwei Kindern umzugehen bzw beide Kinder gleich aufzuziehen. Da schon öfter vorgefallen ist das Sie ihre Tochter (1½jahre alt/aus einer früheren Beziehung) bei Kleinigkeit wie z.B. bei Unruhen vom Kind oder wenn das Kind mal etwas lauter ist und mehrmals nach irgendwas nachfragt wie essen oder ihren nuckel scheint meine Ex Lebensgefährtin völlig überfordert zu sein und brüllt Ihre Tochter mit "jetzt halt doch mal die Fresse Kind" an. Da Sie in einem Eltern-Kind Haus wohnt sind auch ständig die Betreuer bei Ihr und da gab es auch mal ein Vorfall wo Sie im Büro der Betreuer auch wieder Ihr Kind angeschriehen hat. Da auch die Trennung von jetzt auf gleich von Ihrer Seite kam mache ich mir Sorgen um unser Kind da Sie selbst gesagt hat das Sie mit Zwei Kindern völlig überfordert sein wird und dies denken andere aus Ihrem Umkreis und ich genauso. Daher auch die Frage ob es Sinn macht um das Alleinige Sorgerecht zu kämpfen oder ob die Chance sehr gering sind? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, z Z sind Ihre Chancen gleich Null. Selbst wenn das Kind geboren wird, werden Sie das alleinige Sorgerecht nur bekommen, wenn das Kind bei Ihnen lebt und die KM zustimmt. Anschreien des Kindes wird sicher nicht ausreichen. Liebe Grüße NB
la-floe
Hallo, da das Kind noch nicht geboren ist sind solche Überlegungen aktuell müßig. Denn im Moment bist du rechtlich nicht mal der Vater. Und das bist du auch so lange nicht, bis die Vaterschaft nicht von beiden Seiten anerkannt oder von einem Gericht festgestellt wurde. Du bist also noch Lichtjahre entfernt von dem Punkt, das AS beantragen zu können. Sie lebt ja jetzt in einem Eltern-Kind-Haus, d.h., sie arbeitet auch mit helfende Organisationen zusammen und lässt sich unterstützen. Das ist auch ein Pluspunkt für sie. Ich sehe deine Chancen auf ASR als sehr gering. Ich sehe deine Baustallen nach der Geburt!!! folgendermaßen: -Vaterschaft anerkennen -Umgang regelmäßig wahrnehmen, die Km unterstützen, wo auch immer es geht. Viel und intensiven und vor allem alleinverantwortlichen Kontakt zum Kind -gemeinsames Sorgerecht beantragen. Alles andere steht in den Sternen und ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht erreichbar. floe
Micha1996
Hey Floe wäre das mit der Einrichtung ein Pluspunkt wenn man sich versucht da mit einzubringen bzw nicht dagegen arbeitet! Aber wenn man dann hört das die Medikamente von ihr und Ihrer Tochter markiert werden müssen da man bei Ihrer Wäsche eigentlich wichtige nicht eingenommene Medikamente gefunden wurden oder das die Betreuer sagen müssen das Sie ihre Tochter mehrfach am Tag Wickeln sollte da die kleine schon seit Wochen bzw Monate mit einem wuden Po und Intimbereich rumläuft seh ich das doch nicht mehr als Pluspunkt! Es gibt leider genügend solcher Sachen zu erzählen wo ich mir einfach Sorgen machen gerade wo das Thema seitens Ihrer Einrichtung mit Wegnahme ihrer Tochter schon im Raum stand. Dennoch danke für deine Antwort:)
la-floe
dann beantrage das gemeinsame Sorgerecht, bring dich ein, unterstütze die KM mit der Betreuung, arbeite eng und zuverlässig mit den Sozialarbeitern in der Einrichtung zusammen. Dann bist du im Fall der Fälle gut im Spiel falls es wirklich mal darum geht, dass das Kind woanders leben soll. Aktuell hast du keine Chance. floe
zweizwerge
Hallo Micha, ich denke, alle bisherigen Antworten beziehen sich auf da "um das Sorgerecht kämpfen". Sieht es evtl. anders aus, wenn Du das alleinige Sorgerecht in Übereinstimmung mit der Mutter beantragst? Vielleicht brauchst Du auch nicht unbedingt das alleinige Sorgerecht, vielleicht ist es auch gut, wenn "nur" z.B. auf Dauer der Lebensmittelpunkt eures Kindes bei Dir liegt? In jedem Fall sind aber die Empfehlungen die gleichen, und klären müsst Ihr das sicher auch nach der Geburt. Alles Gute!
Felica
Du brauchst doch gar nicht das alleinige Sorgerecht. Sondern das aufenthaltsbestimmungsrecht. Da solltest du drauf hin arbeiten. Sorgerecht bedeutet man klärt Banksachen, medizinische Dinge, welcher KiGa, Schule usw. Dafür muss das Kind aber nicht mal bei einem Leben, auch getrennt lebende Eltern können und sollten in den meisten Fällen, das gemeinsame haben. Das Aufenthaltsbestimmunhsrecht dagegen regelt bei wem das Kind lebt, in der Regel ist das Bestandteil des Sorgerechts, kann aber davon getrennt werden. Also statt gegen die Mutter zu arbeiten und einen beinah verlorenen Kampf zu beginnen, solltest du schauen welcher Kampf ist wirklich sinnvoll. Du willst das das Kind bei dir aufwächst, dann beantrage nach Geburt das gemeinsame sorgerecht, bringe dich ein, arbeite mit Mutter und Betreuer zusammen. Ubd schaue ob du das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommst.
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