Mitglied inaktiv
also, wir haben schon lange eine Eigentumswohnung. Mein Mann wurde durch schwere Krankheit arbeitslos. Mit dieser Diagnose ist es auch schwer einen neue Stelle zu bekommen, so leben wir nun im Moment (bis er doch was findet) von Hartz4. Jetzt liegen die Zinsen ca 80 Euro über der Kaltmiete die das Amt zahlen würde. Sie wollen vom Amt nun den Zwangsumzug. Für alle die jetzt lesen und Aufschreien, das Amt zahlt Zinsen wie Miete abbezahlt vom Kredit wird nichts. Also jedenfalls lässt sich die Wohnung nicht so leicht verkaufen, und was dazu kommt wir benötigen eine Rollstuhlgerechte Wohnung. Die gibbet aber nicht für den Preis den das Amt zahlen möchte. Wir haben jetzt weniger qm als uns zustehen, die Wohnung ist behindertengerecht, der Amtsarzt findet einen Umzug nicht für sinnvoll und unser Arzt schon gar nicht. Bei Mietwohnungen soll es so sein das wenn man 50 Euro drüber liegt man nicth umziehen muss, da die Kosten für den Umzug zu hoch sind. WIe ist das bei Eigentum? Lg Ulrike
Hallo, eine wirklich gute Anteort kann ich Ihnen nicht geben, das ist Sozialrecht, nicht mein Fachgebiet. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt, eine Erstberatung darf nur 190 € kosten. Als Harzt IV ler können Sie einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen, dann ,müssen Sie nur die 10 € Eigenanteil zahlen. Also: schnell zum Ag, Beratungsschein her und zu einem Anwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) gegangen! Gruß, NB
Die letzten 10 Beiträge
- Tot vom Patenonkrl
- Kurz vor Rückkehr aus unbezahltem Urlaub schwanger, danach evtl. Beschäftigungsverbot
- Nachname
- Urlaubsanspruch nach Elternzeit und schwangerschaftsbedingter Krankschreibung
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung