Mitglied inaktiv
hallo ich bin sandra. mein sohn wird am 25.1. 2jahre und damit läuft mein erziehungsjahr aus. ich arbeite in der häuslichen krankenpflege und bin in der firma hier im ort angstellet und soll dann ab dem 26. von 7.00-15.00 uhr im 50km entfernten ort arbeiten gehen. das heißt ich muüßte mein sohn von 6.00-16.00 in der krippe lassen. ich müßte dort mit eigeneim pkw hinfahren und würde keine spritkosten bekommen. ich muß auch abends hinfahren um die patienten fertig zu machen. kann das mein arbeitgeber machen? ich bin alleinerziehend und wieder in der 8ssw. mein jetzigen freund kenne ich noch nicht so lange. brauche dringend hilfe danke sandra
Hallo, warum versuchen Sie nicht, das 3. Jahr EU zu nehmen? Ansonsten kommt es auf den Vertrag an, was der Ag verlangen kann. Darin sind Arbeitszeit - und Ort geregelt. Gruß, NB
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