Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hochschulrecht (Sorry vielleicht zu lang)

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Hochschulrecht (Sorry vielleicht zu lang)

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo Frau Bader! Ich studiere in Hamburg. Gemäß § 6b Absatz 3 Nr. 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes konnte ich mich bis zum 15.9.2007 von Studiengebühren aufgrund Kindererziehung befreien lassen. Mein Kind ist genau an diesem Tag geboren worden. Die fristgerechte Antragstellung war daher unmöglich. Im Gesetz steht es, dass in so einem Fall eine Antragstellung "im laufenden Semester" (ohne konkrete Angabe von einer "Frist nach der Frist")möglich ist. Aufgrund meiner schwierigen Situation nach der Geburt(Stillprobleme, Schreikind)konnte ich die erforderlichen Dokumente erst 2 Monate später einreichen. Mein Antrag wurde wegen Verfristung abgelehnt und zwar, weil ich ihn nicht sofort nach der Entlassung aus der Klinik eingereicht habe. Nun meine Frage: Was heißt in dem Fall Verfristung, wenn es im Gesetz und in der Infobroschüre der Uni lediglich "im laufenden Semester" heißt(was ich auch getan habe)und nicht z.B. "Eine Woche nach der Geburt"(wie die Universität es von mir verlangt)? Ist das rechtlich korrekt? Danke im Voraus für Ihre Antwort


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, ich studiere auch in Hamburg und würde dir empfehlen, dich ganz schnell beim Asta beraten zu lassen. Musste mal auf der Seite schauen, da steh, wann die Beratungstermine sind. Das hilft sicher am besten. Liebe Grüße Anja


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.