Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Hilfeeeeeeee

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Hilfeeeeeeee

Mitglied inaktiv

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Hallo! Meine Frage hat etwas mit dem Verringerten Selbstbehalt zu tun! Also der Fall: A trennt sich von B. Bei B leben die 2 Kinder. A zahlt regenmässig unterhalt und lebt in einer neuen Partnerschaft. Aus dieser Partnerschaft ist ein weiteres Kind entstanden. Nun meine Frage: A hat doch normalerweise einen Selbstbehalt von 850 €, kann man den Selbstbehalt verringern, wenn er in einer Patnerschaft lebt und auch da ein Kind entstanden ist? Denn normal wird gesagt das man den nur verringern kann wenn der neue Lebenspartner selber verdient. Gruss Steffie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wo man lebt, in einigen LG-Bezirken wird bis 1/3 reduziert. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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also, der selbstbehalt verringert sich nicht, da er quasi existenzminimum ist. unterhaltsberechtigt sind die kinder von a und b, das kind von a+neuer partnerin und, sofern nicht berufstätig bzw. in elternzeit, auch die neue lebensgefährtin. soweit ich weiß, denn so war es bei uns, wird der pfändbare betrag (also einkommen bis auf 850 euro) zwischen den unterhaltsberechtigten aufgeteilt. anders kenn ich´s nicht. gruß, jasmin


Mitglied inaktiv

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Hi ! Mein exmann lebt mit seiner LG zusammen und daraufhin wurde sein Selbstbehalt auf 680 Euro reduziert -sie arbeitet nicht ! LG Julia


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