Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber nunmehr Verkürzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden pro Woche beantragt. Dies hat er mir nunmehr abgelehnt (da wir weniger als 4 Angestellte sind). Ich bekomme daher am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit meine Kündigung. Was mache ich jetzt : 1. Anfang Juni wäre mein erster Arbeitstag. Soll ich da jetzt hingehen ? 2. Er hat mir gegenüber eine zweimonatige Kündigungsfrist. Wie sieht das nun mit der Lohnzahlung aus ? Er hat mir ja die Verkürzung nicht genehmigt. Muss er mir jetzt die 2 Monate noch das Gehalt bezahlen, wie ich vor der Elternzeit verdient habe ? 3. Muss ich dann die zwei Monate voll arbeiten ? Das könnte ich jedoch überhaupt nicht wegen der Kinderbetreuung (deswegen habe ich ja Verkürzung beantragt). Ein Arbeitsplatz für mich wäre keiner vorhanden, da alles besetzt ist. Danke für Ihre Antworten gruß babeliala
Hallo, tatsächlich liegt das Problem doch bei IHnen, nicht beim AG. Sie haben einen Vertrag, den Sie nicht mehr erfüllen können. Wenn Sie nicht mehr voll arbeiten u auf der ARbeit nicht erscheinen, kann er fristlos kündigen. Sie bekommen den Lohn nur, wenn Sie auch arbeiten. Und Sie werden auch kündigen müssen, nicht der AG. Gruß, NB
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