tiniwini
Hallo Frau Bader, leider hab ich komplett die Orientierung bei meiner Elternzeitplanung verloren und weiß nicht mehr weiter. Ich weiß leider auch nicht wo man sich sonst beraten lassen kann... Folgender Sachverhalt: Kind 1: Geburt (15.01.2016) Kind 2: Geburt (18.04.2017) Kind 3: err. Geburtstermin (04.01.2019) Bisherige Elternzeit : Kind 1: 15.01.2016 - 06.03.2017 (14 Lebensmonaten genommen, unterbrochen wegen erneuten Mutterschutz) Kind 2: 18.04.2017 - 22.11.2018 (20 Lebensmonate genommen, wird wieder unterbrochen wegen erneuten Mutterschutz) Nun meine Frage... Kann ich die restlichen 22 Monate von Kind 1 und die 16 Monate von Kind 2 noch irgendwie rückwirkend übertragen lassen? Kind 1 ist ja jetzt zum Ende der Mutterschutz von Kind 3 schon drei Jahre alt. Der AG müsste also zustimmen. Selbes gilt für Kind 3. Wäre echt dankbar wenn mir jemand bei der Planung helfen könnte dass ich möglichst viel Elternzeit noch in Anspruch nehmen kann .. LG Tiniwini
Hallo, Sie können für Kind 1 und für Kind 2 jeweils noch übrige bis zu 24 an die Elternzeit von Kind 3 Anhängen, ohne dass der Arbeitgeber zustimmen muss. Liebe Grüße NB
tiniwini
Ah ok. Nochmal eine Frage... Ist die Elternzeit eigentlich an die Lebensmonate gebunden oder kann man auch mit 30 Tagen pro Monat rechnen da ich ein paar Tage Überschneidungen bzgl des Mutterschutzgesetzes habe.
tiniwini
Hallo, ich nochmal... So hab jetzt meine derzeitige Planung gepostet: Kind 1: 15.01.2016 - 06.03.2017 (14 Lebensmonaten genommen, unterbrochen wegen erneuten Mutterschutz) Kind 2: 18.04.2017 - 22.11.2018 (20 Lebensmonate genommen, wird wieder unterbrochen wegen erneuten Mutterschutz) Kind 3: 04.01.2019 - 03.01.2022 (36 Lebensmonate) Kind 1: 04.01.2022 - 03.11.2023 (Restlichen 22 Monate dann ist 1. Kind 6/7 Jahre alt) Kind 2: 04.11.2023 - 03.03.2025 (Restlichen 16 Monate dann ist das 2. Kind auch 6/7 Jahre alt) Wäre meine Planung so korrekt? Und der Auftraggeber muss dabei nicht zustimmen?? LG
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