Mitglied inaktiv
Hi, Hier ging es mir Primär darum, ob der Ehemann in diesem Fall (Frau arbeitssuchen nicht findend, kein Anspruch auf ALG1) Unterhalt für die Frau zahlen müsste und ob er die Rente ausgleichen müsste.... gesetzt dem Fall, das die Ehefrau auf Minijobbasis arbeitet und der Ehemann Vollzeit und Sie sich nach ein paar Jahren trennen... Hätte die Frau dann Anspruch auf Ehegatten - Unterhalt, sollte Sie keine Festanstellung mehr finden, oder müßte Sie zum Sozialamt.... Kindesalter ca. 8 Jahre... Hat die Ehefrau auch Anspruch auf die Rente des Ehemannes, da sie ja beim Minijob nichts einzahlen konnte... Danke für die Antowrten... LG Peeka Hallo, wenn das Kind 8 ist, ist das so eine Frage. Wir haben ja ab 01.1.2008 neues Unterhaltsrecht u danach ist die Frau stärker zur Eigeninitiative verpflichtet. ir wissen alle noch nicht, was das genau heißt und ab welchem Kindesalter die Mutter wieder arbeiten muss. Liebe Grüsse, NB Moin... es ging lediglich darum, daß die Mutter wieder arbeiten müsste, ist mir klar, aber wie verhält sich das, wenn sie keine Arbeit findet trotz harter Suche... Fall fürs Sozialamt? Vereinbart zwischen den Eheleuten war, dass Mutter Minijob arbeitet um für Kind da zu sein und Mann in Vollzeit... Hätte die Frau auch Rentenausgleichsanspruch? Dieser Fall ist nicht "akut", basiert nur auf eine Diskussion... LG Peeka Hallo, ich habe mir den Fall nicht gemerkt u finde Ihr Posting auf den letzten beiden Seiten nicht, deshalb allgemein: wenn sie arbeitssuchend ist und das Kind betreut ist, erhält sie uU ARbGeld I oder eben II. Oder ging es um den Unterhalt? Liebe Grüsse, NB
Hallo, nochmal: Sie will arbeiten,findet aber nichts, das Kind ist 8- muss er U. zahlen? Das kann man nicht pauschal sagen-es hängt wesentlich von ihren Bemühungen ab. Sie kann uU durchaus dann Unterhalt bekommen. Liebe Grüsse, NB
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