Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Heiraten oder nichteheliche Lebensgemeinschaft

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Heiraten oder nichteheliche Lebensgemeinschaft

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Angeblich können wir beide keine Kinder bekommen aber ich bin nun doch völlig überraschenderweise schwanger, was uns, nachdem wir uns vor zwei Jahren mit der Kinderlosigkeit abgefundenhaben gar nicht so recht in den Kram passt. Bei meinem Freund ginge das noch, doch ich besuche ein Abendgymnasium und werde voraussichtlich drei Monate nach der Entbindung Abitur machen (ist das realistisch?). Eigentlich wollte ich danach Jura studieren, sogar wegziehen. Jetzt bin ich mir nicht mehr sicher, ob das so ohne wenigstens klitzekleine Pause geht. Aber trotzdem steht für mich fest, dass ich dieses Studium abschließen will, jetzt gelich am Stück oder in Häppchen. Ich will auf jeden Fall heiraten, weil ich weiß, dass mein Freund dann nicht nur drei sondern sieben Jahre Unterhalt für mich zu zahlen hat und weil er auch meine Ausbildung finanzieren muss, nachdem ich noch keine abgeschlossene Ausbildung habe. Er ist selbst Rechtsanwalt und weiß das natürlich auch. Ihm geht es sehr ums Geld und nachdem die Beziehung zwar schon ein paar Jahre hält, aber nicht sonderlich berauschend ist, liegt eine Trennung durchaus drin (vielleicht gerade wegen dem Neuankömmling). Nun frage ich mich, ob ich noch wesenliche Nachteile oder Vorteile einer Ehe übersehen habe. Haben Sie vielleicht ein paar Tipps für mich, die ich beachten müsste?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Lieb Kerstin-Melanie, grundsätzlich ist die Ehe vom Grundgesetz geschützt, bringt also in allen Bereichen Vorteile im Gegensatz zur nichtehelichenLG. Falsch ist, dass Sie nur 7 Jahre Anspruch auf Unterhalt haben. Richtig ist, dass Ihnen ab dieser Zeit zugemutet werden kann, Teilzeit zu arbeiten, der Verdienst wird dann angerechnet. Alle Vor- und NAchteile hier aufzuführen, würde zu weit führen. Zusammenfassend kann man sagen, dass es in einer nichtehelichen LG für den von großem Nachteil (Rentenansprüche, Unterhalt, KK,....) ist, der zu Hause bleibt und das/ die gemeinsamen Kind/er erzieht. Deshalb gibt es ja die Ehe-als Versprechen, für den anderen zu sorgen. Gruß, NB


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