buschbaby
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Fragen an Sie: 1.: Kann ein AG ein Hausverbot aussprechen, obwohl man sich nichts zu Schulden kommen ließ? Ich war "nur" schwanger und er konnte den Anblick meines Bauches nimmer ertragen ! ! ! So seine Worte!! Ich bin jetzt das dritte Jahr in Elternzeit, diese endet Mitte des Jahres.... 2.: Jetzt beklagt er sich, dass ich mich die ganze Elternzeit über nicht für die Firma interessiert hätte und kein berufliches Interesse gezeigt hätte (naja, es ist ein kleines Einzelhandelsgeschäft - soooo viel kann man da nicht verlernen/dazulernen in der Zeit) Hab ich dadurch irgendwelche Nachteile? Ich danke Ihnen sehr für Ihre Antwort ! ! ! Viele Grüsse
Hallo, 1. Wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt. Er kann Sie grds. freistellen, aber bei Lohnfortzahlung. Nach der EZ würde ich meine Arbeitskraft anbieten. 2. Nein, in der EZ müssen Sie sich nicht beim AG melden 3. Kündigen kann er nur in der gesetzl. Frist, je nach Dauer des Vertrages, mind. 4 Wo. 4. Wenn er weniger als 5 bzw. 10 AN hat, kann er Ihnen ohne Gründe des KSchG kündigen Liebe Grüsse, NB
buschbaby
...Hab noch was vergessen: In meinem Vertrag steht eine Kündigungszeit von 2 Wochen - gilt nicht immer eine Kündigungszeit von mind. 4 Wochen?? Also wenn er mir kündigen würde....?!? Vielen Dank und liebe Grüsse
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Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit in der 33. Ssw und habe bereits in der 10. Ssw ein Berufsverbot erhalten, aufgund des fehlenden Titerschutzes gegen Zytomegalie. Vor einer Woche wurde ich zu einem Frühstück von meinen Kollegen, Schülern und deren Eltern eingeladen. Laut FÄ sei eine Teilnahme kein Problem, da ich ab der 20. Ssw n ...
Hallo, Mein Ex Partner hat vor 2 Wochen Hausverbot bekommen. Er möchte jetzt morgen kommen und verlangt wegen der Hitze das ich dieses Hausverbot aufhebe und ihn rein lasse. Meine Frage ist muss ich das? Wenn von Jugendamt und Familientherapeut geraten wurde ihn nicht mehr rein zu lassen. Mache ich mich da nicht strafbar wegen Entziehung minderjä ...
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