Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushaltshilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haushaltshilfe

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Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte gern meinen Mann nach der ambulanten Entbindung als Haushaltshilfe nehmen. Er bekommt unbezahlten Urlaub, der Nettolohn wird von der Krankenkasse ersetzt. Können Sie mir sagen, wieviel Tage die Karnekenkassen so dulden? Zudem haben wir auch einen 1 3/4 Jahre (Alter bei der Entbindung) alten Sohn. Er ist zwar 6 h bei der Tagesmutti. Aber schon die Fahrt dorthin ist für mich nach der Geburt nicht möglich. Oder kann es zum Nagativbescheid kommen, wenn das zweite Kind in einer Tageseintrichtung untergebracht ist?


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Mehr als 6 Tage werden nicht rausspringen - Du bist ja nicht krank! Und wieso kann Dein Mann das Kind nicht zur Tagesmutter fahren? Irgendwie klingt das doch sehr nach Urlaub (für den Mann) auf Kosten der Krankenkassen, sprich der Allgenmeinheit. Ich halte es eigentlich für selbstverständlich, daß der Mann seinen ganz normalen Jahresurlaub, wenn möglich, in die Zeit nach der Entbindung legt!


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Finde deine Antwort etwas hart, schon mal dran gedacht dass der Mann dann vielleicht früh sehr zeitig zur Arbeit muss und die Tagesmutter zu dieser Zeit einfach ihren DIenst noch nicht tut. Und Jahresurlaub nehmen geinge schon, aber welches Baby hällt sich denn an Pläne der Eltern? Woher willst du wissen wann es los geht? Und von heute auf morgen gibt meist kein Arbeitgeber Jahresurlaub!! In manchen Betrieben gibts auch Betriebsurlaub und dafür muss dann der Jahresurlaub aufgehoben werden und und und. Ich denke Bieni hat ihre Gründe und will ganz sicher nicht Urlaub auf Kosten der ALlgemeinheit machen! Mal zum Nachdenken!


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Sie hat doch geschrieben, daß ihr Mann unbezahlten Urlaub bekommt und die Krankenkasse ihn dann wohl als Haushaltshilfe bezahlt. Also kann er auf Abruf sein, und natürlich kann er das Kind wegbringen! Aber ich verstehe immer noch nicht, wieso dann die Krankenkasse den Urlaub bezahlen muß!


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Ja genau er nimmt UNBEZAHLTEN Urlaub. Das dadurch fehlende Geld muss ja irgendwie ausgeglichen werden. Solange er Urlaub hat kann er das Kind weg schaffen aber vielleicht nicht wenn er arbeiten gehen würde, es ging ja darum dass sie das Kind nicht allein weg schaffen kann und der Mann daher unbezahlten Urlaub nehmen muss. LG


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Aber warum kann er nicht ganz normalen BEZAHLTEN Urlaub nehmen? Versteh ich wirklich nicht.....


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Weil er den vielleicht vom AG nicht bekommen hat. Und ebend wir wissen nicht warum und dehalb kann man nicht so vorschnell urteilen. LG


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