Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Haushalthilfe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Haushalthilfe

Mitglied inaktiv

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Hallo, ich bin im 4. Monat schwanger und arbeite in einem Minijob. Da dieser in der Hauspflege ist und mir alles zu viel wird denke ich nun darüber nach eine Haushaltshilfe zu beantragen und mich eventuell krankschreiben zu lassen.Versichert bin ich freiwillig bei der Barmer und zahle mon. 125€ Kv+Pv. Wer zahlt mir Geld wenn ich krankgeschrieben bin? Wer zahlt die Haushalthilfe?? Danke.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie erhalten 6 Wo. Lohnfortzahlung. Ob danach die KK eintritt, kann ich nicht sicher sagen. Fragen Sie da lieber nach, bevor ich was falsches sage. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Eine Haushaltshilfe für Schwangere wird nur in ganz wenigen Fällen von der KK bezahlt: (mehrere) Kleinkinder und Risikoschwangerschaft wäre beispielsweise so ein Fall. Ansonsten geht man (zu Recht) davon aus, daß Schwangerschaft keine Krankheit ist. Auch wenn Du wegen Überlastung am Arbeitsplatz krankgeschrieben wirst oder ein Beschäftigungsverbot erhältst ist das noch kein Grund für Haushaltshilfe!


Mitglied inaktiv

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Da sind die Krankenkassen meistens sehr streng...so nach dem Motto, Du könntest die Hausarbeit ja liegenlassen und Dein Mann könnte nach Feierabend das Nötigste machen bzw. vorbereiten...aber versuch es ruhig mal mit dem Antrag, vielleicht hast Du ja Glück!


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